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	<title>Keine Arbeitsnehmerüberlassung bei Übergängen zu Werkvertragsvergabe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-08-22T06:12:05Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in RotesNetz Baden-Württemberg</subtitle>
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		<id>https://rotesnetzwiki.spd-bw.de/index.php?title=Keine_Arbeitsnehmer%C3%BCberlassung_bei_%C3%9Cberg%C3%A4ngen_zu_Werkvertragsvergabe&amp;diff=1855&amp;oldid=prev</id>
		<title>Kai: Die Seite wurde neu angelegt: „Landesparteitag am 14. März 2015 in Singen   Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Übergängen zu Werkvertragsvergabe  Bei der geplanten Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen sollten Geschäftspraktiken unmöglich gemacht werden, bei denen eine Arbeitnehmerüberlassung durch Unternehmen A an Unternehmen B oder umgekehrt der Vorbereitung der Erfüllung einer Aufgabe im Rahmen eines Werkvertrags durch Unternehmen B in Unternehmen A dient.  Zudem ist…“</title>
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		<updated>2023-11-02T13:33:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Landesparteitag am 14. März 2015 in Singen   Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Übergängen zu Werkvertragsvergabe  Bei der geplanten Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen sollten Geschäftspraktiken unmöglich gemacht werden, bei denen eine Arbeitnehmerüberlassung durch Unternehmen A an Unternehmen B oder umgekehrt der Vorbereitung der Erfüllung einer Aufgabe im Rahmen eines Werkvertrags durch Unternehmen B in Unternehmen A dient.  Zudem ist…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Landesparteitag am 14. März 2015 in Singen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Übergängen zu Werkvertragsvergabe&lt;br /&gt;
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Bei der geplanten Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen sollten Geschäftspraktiken unmöglich gemacht werden, bei denen eine Arbeitnehmerüberlassung durch Unternehmen A an Unternehmen B oder umgekehrt der Vorbereitung der Erfüllung einer Aufgabe im Rahmen eines Werkvertrags durch Unternehmen B in Unternehmen A dient.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen (insbesondere Kosten) bei der Einholung einer Überlassungserlaubnis für Arbeitgeber, die nicht primär als Verleiher tätig sind, auszugestalten sind, um Missbrauch zu unterbinden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Kai</name></author>
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