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	<title>Staatliche Stellen dürfen keine IT-Sicherheitslücken geheim halten - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-08-22T03:10:40Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in RotesNetz Baden-Württemberg</subtitle>
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		<title>Stephan: Die Seite wurde neu angelegt: „Staatliche Institutionen sind nicht berechtigt, Wissen über Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen geheim zu halten. Erlangtes Wissen über solche Sicherheitslücken müssen dem Hersteller der Systeme zugänglich gemacht werden. Wird die Sicherheitslücke nicht vom Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist behoben, ist die Sicherheitslücke auf jedem Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“</title>
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		<updated>2023-10-31T10:51:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Staatliche Institutionen sind nicht berechtigt, Wissen über Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen geheim zu halten. Erlangtes Wissen über solche Sicherheitslücken müssen dem Hersteller der Systeme zugänglich gemacht werden. Wird die Sicherheitslücke nicht vom Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist behoben, ist die Sicherheitslücke auf jedem Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Staatliche Institutionen sind nicht berechtigt, Wissen über Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen geheim zu halten. Erlangtes Wissen über solche Sicherheitslücken müssen dem Hersteller der Systeme zugänglich gemacht werden. Wird die Sicherheitslücke nicht vom Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist behoben, ist die Sicherheitslücke auf jedem Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Stephan</name></author>
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