Verbot von Reichs- bzw. Reichskriegsflaggen: Versionsgeschichte

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auswahl des Versionsunterschieds: Markiere die Radiobuttons der zu vergleichenden Versionen und drücke die Eingabetaste oder die Schaltfläche am unteren Rand.
Legende: (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version, K = Kleine Änderung

12. Juni 2024

  • AktuellVorherige 10:1810:18, 12. Jun. 2024 Stephan Diskussion Beiträge 318 Bytes +318 Die Seite wurde neu angelegt: „Verbot von Reichs- bzw. Reichskriegsflaggen Das baden-württembergische Polizeigesetz wird um folgendes ergänzt: Das Zeigen von Reichskriegsflaggen bzw. Reichsflaggen im Allgemeinen in der Öffentlichkeit ist verboten. Diese Flaggen können konfisziert und deren Eigentümer*innen mit einem Bußgeld bestraft werden.“ Markierung: Visuelle Bearbeitung