Zulassung von Fremdsprachen bei Verwaltungsakten: Versionsgeschichte

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10. Juni 2024

  • AktuellVorherige 13:3513:35, 10. Jun. 2024 Stephan Diskussion Beiträge 1.133 Bytes +1.133 Die Seite wurde neu angelegt: „Zulassung von Fremdsprachen bei Verwaltungsakten Wir fordern die Zulassung von weiteren Sprachen außer Deutsch bei der Bekanntgabe von mündlichen Verwaltungsakten; Allgemeinverfügungen und Polizeiverfügungen (im folgenden Verwaltungsakte genannt). Unter einem Verwaltungsakt versteht sich eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde die in der Lage ist, einen Einzelfall zu Regeln z.B. ein Platzverweis der Polizei gegenüber den Bürgern. Damit verbunden…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung