Nichtberechtigte Nutzung von Behindertenparkplätzen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gremium:''' Landesparteitag
'''Sitzung:''' Landesparteitag Heidenheim 2019
'''Bezeichnung:''' IR 3
'''Antragsteller:''' Selbst Aktiv Baden-Württemberg
'''Empfehlung:''' Annahme in der Fassung der Antragskommission
'''Beschluss:''' Annahme in geänderter Fassung
== Text ==
== Text ==
Der SPD-Landesparteitag fordert, dass bei nichtberechtigter Besetzung, unberechtigtem Parken, auf einem nach Straßenverkehrsordnung (STVO) gekennzeichneten Behindertenparkplatz eine drastische Erhöhung der Geldbuße festgelegt und umgesetzt wird.
Der SPD-Landesparteitag fordert, dass bei nichtberechtigter Besetzung, unberechtigtem Parken, auf einem nach Straßenverkehrsordnung (STVO) gekennzeichneten Behindertenparkplatz eine drastische Erhöhung der Geldbuße festgelegt und umgesetzt wird.
 
[[Kategorie:Landesparteitag 2019]]
== Beschluss ==
[[Kategorie:2019]]
Annahme in geänderter Fassung.
[[Kategorie:Innen und Recht]]
[[Kategorie:Selbst Aktiv Baden-Württemberg]]

Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 11:59 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: IR 3

Antragsteller: Selbst Aktiv Baden-Württemberg

Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung

Text

Der SPD-Landesparteitag fordert, dass bei nichtberechtigter Besetzung, unberechtigtem Parken, auf einem nach Straßenverkehrsordnung (STVO) gekennzeichneten Behindertenparkplatz eine drastische Erhöhung der Geldbuße festgelegt und umgesetzt wird.