Unterstützung von Vereinen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Seite wurde neu angelegt: „== Text == Der Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, unsere Vereine durch folgende Maßnahmen zu unterstützen - Die Freigrenze in § 64 Abs. 3 Abgabenordnung wird von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht. - Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben. - Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst. == Beschluss == Annahme.“ |
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 12:09 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: SF 1
Antragsteller: KV Emmendingen
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
Text
Der Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, unsere Vereine durch folgende Maßnahmen zu unterstützen
- Die Freigrenze in § 64 Abs. 3 Abgabenordnung wird von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.
- Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben.
- Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst.