Novellierung des Klimaschutzgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gremium:''' Landesparteitag
'''Sitzung:''' Landesparteitag Heidenheim 2019
'''Bezeichnung:''' UVN 1
'''Antragsteller:''' KV Stuttgart
'''Empfehlung:''' Annahme in der Fassung der Antragskommission
'''Beschluss:''' Annahme in geänderter Fassung
== Text ==
== Text ==
Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg dafür einzusetzen, dass alle Stadtkreise und großen Kreisstädte bei der Umsetzung der Wärmewende gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Umbau der Wärmeversorgung auf dezentrale Strukturen und auf erneuerbare Energien zu planen und in einem definierten Zeitrahmen zu realisieren. Sie werden dabei mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. Zudem sollen die Fernwärme-Netzbetreiber ein Konzept für die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung vorhandener Abwärmepotentiale vorlegen und realisieren. Insbesondere Energieversorger in öffentlicher Trägerschaft, wie z.B. die EnBW, sind in der Pflicht, ein Konzept zu erarbeiten, dass sie gemeinsam mit den Kommunen vor Ort und nicht gegen sie (wie z.B. in Stuttgart) realisiert. Die Landesregierung wird aufgefordert, dahingehend auf die EnBW einzuwirken.
Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg dafür einzusetzen, dass alle Stadtkreise und großen Kreisstädte bei der Umsetzung der Wärmewende gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Umbau der Wärmeversorgung auf dezentrale Strukturen und auf erneuerbare Energien zu planen und in einem definierten Zeitrahmen zu realisieren. Sie werden dabei mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. Zudem sollen die Fernwärme-Netzbetreiber ein Konzept für die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung vorhandener Abwärmepotentiale vorlegen und realisieren. Insbesondere Energieversorger in öffentlicher Trägerschaft, wie z.B. die EnBW, sind in der Pflicht, ein Konzept zu erarbeiten, dass sie gemeinsam mit den Kommunen vor Ort und nicht gegen sie (wie z.B. in Stuttgart) realisiert. Die Landesregierung wird aufgefordert, dahingehend auf die EnBW einzuwirken
 
[[Kategorie:Landesparteitag 2019]]
== Beschluss ==
[[Kategorie:2019]]
Annahme in geänderter Fassung.
[[Kategorie:Umwelt, Verkehr, Nachhaltigkeit]]
[[Kategorie:Kreisverband Stuttgart]]

Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 12:11 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: UVN 1

Antragsteller: KV Stuttgart

Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung

Text

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg dafür einzusetzen, dass alle Stadtkreise und großen Kreisstädte bei der Umsetzung der Wärmewende gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Umbau der Wärmeversorgung auf dezentrale Strukturen und auf erneuerbare Energien zu planen und in einem definierten Zeitrahmen zu realisieren. Sie werden dabei mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. Zudem sollen die Fernwärme-Netzbetreiber ein Konzept für die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung vorhandener Abwärmepotentiale vorlegen und realisieren. Insbesondere Energieversorger in öffentlicher Trägerschaft, wie z.B. die EnBW, sind in der Pflicht, ein Konzept zu erarbeiten, dass sie gemeinsam mit den Kommunen vor Ort und nicht gegen sie (wie z.B. in Stuttgart) realisiert. Die Landesregierung wird aufgefordert, dahingehend auf die EnBW einzuwirken