Tariftreue und Mindestlohn ab 1 Euro Auftragswert!: Unterschied zwischen den Versionen
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Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion zur Verbesserung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg | Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion zur Verbesserung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg | ||
Durch großen Einsatz des damaligen SPD Finanz- und Wirtschaftsministers Dr. Nils Schmid und der SPD konnte das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg durchgesetzt werden. Dieses Gesetz hat sich sehr bewährt. Es hat zu einer nachweisbaren Kaufkraftsteigerung bei den Betroffenen geführt. Ferner wird dadurch eine Wertschätzung von Arbeit gezeigt. Einige Punkte konnten damals nicht durchgesetzt werden. Jetzt ist es an der Zeit für eine Initiative zu einer Gesetzesnovelle. | Durch großen Einsatz des damaligen SPD Finanz- und Wirtschaftsministers Dr. Nils Schmid und der SPD konnte das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg durchgesetzt werden. Dieses Gesetz hat sich sehr bewährt. Es hat zu einer nachweisbaren Kaufkraftsteigerung bei den Betroffenen geführt. Ferner wird dadurch eine Wertschätzung von Arbeit gezeigt. Einige Punkte konnten damals nicht durchgesetzt werden. Jetzt ist es an der Zeit für eine Initiative zu einer Gesetzesnovelle. | ||
Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag auf, eine Gesetzesinitiative einbringen, die folgende Punkte beinhaltet: | Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag auf, eine Gesetzesinitiative einbringen, die folgende Punkte beinhaltet: | ||
# Die Mindesthöhe von 20.000 Euro Auftragswert sowie 10.000 Euro bei Nachunternehmen wird gestrichen. Es ist sind Löhne mindestens nach dem Tariftreue und Mindestlohngesetz ab dem 1. Euro Auftragswert zu zahlen und nachzuweisen. | |||
# Ferner sollte geprüft werden, ob die Verpflichtung zur Ausbildung nicht in die Vergabebedingungen aufgenommen werden kann. | |||
Aktuelle Version vom 31. Oktober 2023, 10:53 Uhr
Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion zur Verbesserung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg Durch großen Einsatz des damaligen SPD Finanz- und Wirtschaftsministers Dr. Nils Schmid und der SPD konnte das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg durchgesetzt werden. Dieses Gesetz hat sich sehr bewährt. Es hat zu einer nachweisbaren Kaufkraftsteigerung bei den Betroffenen geführt. Ferner wird dadurch eine Wertschätzung von Arbeit gezeigt. Einige Punkte konnten damals nicht durchgesetzt werden. Jetzt ist es an der Zeit für eine Initiative zu einer Gesetzesnovelle.
Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag auf, eine Gesetzesinitiative einbringen, die folgende Punkte beinhaltet:
- Die Mindesthöhe von 20.000 Euro Auftragswert sowie 10.000 Euro bei Nachunternehmen wird gestrichen. Es ist sind Löhne mindestens nach dem Tariftreue und Mindestlohngesetz ab dem 1. Euro Auftragswert zu zahlen und nachzuweisen.
- Ferner sollte geprüft werden, ob die Verpflichtung zur Ausbildung nicht in die Vergabebedingungen aufgenommen werden kann.