Anträge ins Internet: Unterschied zwischen den Versionen

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Stephan (Diskussion | Beiträge)
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''Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD BW am 29. September 2012 in Wiesloch''
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Anträge ins Internet
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Im Landesstatut der SPD Baden-Württemberg soll §11 Absatz (5) um folgendes erweitert werden:
Im Landesstatut der SPD Baden-Württemberg soll §11 Absatz (5) um folgendes erweitert werden:


„Die Anträge sind unmittelbar nach Abgabe im Internet zu veröffentlichen – inklusive der Antrags-Begründung und Eingangsdatum. Die Anträge werden mit der Stellungnahme der Antragskommission ergänzt sobald diese verfügbar ist.“
„Die Anträge sind unmittelbar nach Abgabe im Internet zu veröffentlichen – inklusive der Antrags-Begründung und Eingangsdatum. Die Anträge werden mit der Stellungnahme der Antragskommission ergänzt sobald diese verfügbar ist.“

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2023, 12:24 Uhr

Anträge ins Internet

Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD BW am 29. September 2012 in Wiesloch


Anträge ins Internet

Im Landesstatut der SPD Baden-Württemberg soll §11 Absatz (5) um folgendes erweitert werden:

„Die Anträge sind unmittelbar nach Abgabe im Internet zu veröffentlichen – inklusive der Antrags-Begründung und Eingangsdatum. Die Anträge werden mit der Stellungnahme der Antragskommission ergänzt sobald diese verfügbar ist.“