Budget für Arbeit auch in Baden-Württemberg umsetzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Budget für Arbeit ist das wichtigste Instrument zur Inklusion von Personen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Land Baden-Württemberg setzt dieses Instrument bis heute kaum oder gar nicht ein. Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg soll sich bei der Landesregierung für die Umsetzung des Budgets beim KVJS/Integrationsamt einsetzen. | |||
Das Budget für Arbeit wurde ursprünglich 2006 in Rheinland-Pfalz unter der Sozialministerin Malu Dreyer modellhaft eingeführt. Aufgrund seines Erfolges wurde es anschließend erfolgreich in weiteren Bundesländern erprobt. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Budget für Arbeit im Januar 2018 auch als bundesweit gültiges Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen eingeführt. | |||
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat Baden-Württemberg ein eigenes Programm zur Förderung von Menschen aus WfbMs entwickelt und verzichtet größtenteils auf die Nutzung des Budgets für Arbeit, das hier in das Förderprogramm Arbeit Inklusiv als Teil 2 integriert wurde. | |||
Wir wollen, dass viele Menschen die Werkstätten verlassen. Das ist nur möglich wenn das Integrationsamt seine kritische Haltung, die nicht nachvollziehbar ist, endlich aufgibt. | |||
Aktuelle Version vom 7. November 2023, 17:23 Uhr
Antragsteller*in: Selbst Aktiv Baden-Württemberg
Status: angenommen in geänderter Fassung
Antragskommission: Annahme in Fassung der Antragskommission
Sachgebiet: AS - Arbeit und Soziales
Das Budget für Arbeit ist das wichtigste Instrument zur Inklusion von Personen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Land Baden-Württemberg setzt dieses Instrument bis heute kaum oder gar nicht ein. Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg soll sich bei der Landesregierung für die Umsetzung des Budgets beim KVJS/Integrationsamt einsetzen.
Das Budget für Arbeit wurde ursprünglich 2006 in Rheinland-Pfalz unter der Sozialministerin Malu Dreyer modellhaft eingeführt. Aufgrund seines Erfolges wurde es anschließend erfolgreich in weiteren Bundesländern erprobt. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Budget für Arbeit im Januar 2018 auch als bundesweit gültiges Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat Baden-Württemberg ein eigenes Programm zur Förderung von Menschen aus WfbMs entwickelt und verzichtet größtenteils auf die Nutzung des Budgets für Arbeit, das hier in das Förderprogramm Arbeit Inklusiv als Teil 2 integriert wurde.
Wir wollen, dass viele Menschen die Werkstätten verlassen. Das ist nur möglich wenn das Integrationsamt seine kritische Haltung, die nicht nachvollziehbar ist, endlich aufgibt.