B01: Mehr Demokratie (für Schüler*innen) wagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Stephan (Diskussion | Beiträge)
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''Antragssteller:in: SPD-Kreisverband Stuttgart''
''Antragssteller:in: SPD-Kreisverband Stuttgart''


''Sachgebiet: Bildung''
''Sachgebiet: B - Bildung''





Aktuelle Version vom 5. August 2026, 16:03 Uhr

Antragssteller:in: SPD-Kreisverband Stuttgart

Sachgebiet: B - Bildung


Um Schüler*innen in der demokratischen Teilhabe zu stärken und zu befähigen sich für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen sollen die Landtagsfraktion und der Landesvorstand eine Änderung der Schulbesuchsverordnung anstreben.

Es soll §4 der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums so geändert werden, dass:

Die Teilnahme von Schüler*innen an öffentlichen Veranstaltungen der Meinungsäußerung wie Kundgebungen oder Demonstrationen im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung soll als Beurlaubungsgrund ergänzt werden. Diese Anfrage soll nur durch begründete Zweifel am erfolgreichen Abschluss der Schule abgelehnt werden können. Die Stellung einer Anfrage soll ab dem 14. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern erfolgen können.

Zudem soll es bei großer Beteiligung an einer Kundgebung oder Demonstration Aufgabe der Schulgemeinschaft sein, sich im Schulalltag und Unterricht mit den Inhalten der Veranstaltung auseinanderzusetzen.