Freie Wahl des Pflegeheims: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Seite wurde neu angelegt: „== Text == Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten. == Beschluss == Annahme.“ |
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Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten. | Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 11:51 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: G 5
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
Text
Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten.