Freie Wahl des Pflegeheims: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:


Bezeichnung: G 5
Bezeichnung: G 5
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen


Empfehlung: Annahme
Empfehlung: Annahme
Zeile 11: Zeile 13:
== Text ==
== Text ==
Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten.
Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten.
[[Kategorie:Landesparteitag 2019]]
[[Kategorie:2019]]
[[Kategorie:Gesundheit und Pflege]]
[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen]]

Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 11:51 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: G 5

Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten.