Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen
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Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird. | Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 11:52 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: G 8
Antragsteller: KV Emmendingen
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
Text
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.