Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gremium:''' Landesparteitag
'''Sitzung:''' Landesparteitag Heidenheim 2019
'''Bezeichnung:''' G 8
'''Antragsteller:''' KV Emmendingen
'''Empfehlung:''' Annahme
'''Beschluss:''' Annahme
== Text ==
== Text ==
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.
 
[[Kategorie:Landesparteitag 2019]]
== Beschluss ==
[[Kategorie:2019]]
Annahme.
[[Kategorie:Gesundheit und Pflege]]
[[Kategorie:Kreisverband Emmendingen]]

Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 11:52 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: G 8

Antragsteller: KV Emmendingen

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.