IR 01 Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu öffentlichen Planungsleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Stephan (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Antrag IR 01: Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu öffentlichen Planungsleistungen Antragsteller*in: KV Stuttgart Status: angenommen in geänderter Fassung Empfehlung der Antragskommission: Annahme in der Fassung der Antragskommission (Z. 27-29: Annahme, Rest: Begründung) Sachgebiet: IR - Innen und Recht 1 Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu 2 öffentl…“
 
Stephan (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Antrag IR 01: Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu öffentlichen Planungsleistungen Antragsteller*in: KV Stuttgart Status: angenommen in geänderter Fassung Empfehlung der Antragskommission: Annahme in der Fassung der Antragskommission (Z. 27-29: Annahme, Rest: Begründung) Sachgebiet: IR - Innen und Recht 1 Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu 2 öffentlichen Planungsleistungen 3 Planungsleistungen für öffentliche Bauten werden meist über Wettbewerbe entschieden, 4 bei denen Entwürfe für die Bauaufgabe eingereicht werden. Diese Entwürfe werden von 5 einer Jury aus Fach- und Sachpreisrichter:innen qualitativ bewertet. Üblicherweise 6 werden die Bestplatzierten dieser Wettbewerbe im Rahmen eines nachgeschalteten 7 Bieterverfahrens mit der Planung beauftragt. 8 Leider sind in Baden-Württemberg diese Wettbewerbe fast immer zugangsbeschränkt (laut 9 der aktuellen Wettbewerbsstatistik der Architektenkammer für 2020 war dies bei über 10 90% der Wettbewerbe der Fall), was bedeutet, dass junge Architekt:innen kaum eine 11 Chance zur Teilnahme haben. Die Zugangsbeschränkungen beziehen sich meist darauf, 12 dass das sich bewerbende Büro nachweisen muss, über einen gewissen Zeitraum 13 eigenständig eine gewisse Anzahl an spezifschen Gebäuden geplant zu haben. 14 Das führt dazu, dass die Gründung eines Architekturbüros fast nur noch möglich ist, 15 wenn es wohlhabende Personen oder Unternehmen im Bekanntenkreis gibt, die einem die 16 ersten Aufträge zuschanzen. Ferner wird es auch kleineren und mittleren 17 Architekturbüros zunehmend erschwert, sich am öffentlichen Bauen zu beteiligen. Das 18 ist ungerecht. 19 Aus dieser Tatsache folgt, dass bestehende Büros immer größer werden und sich den 20 Markt untereinander aufteilen können. Der Kampf gegen den Klimawandel bedarf frischer 21 Ideen und innovativer Lösungsansätze: einem Wettstreit um die besten Ideen. 22 Sich hierzu auf tradierte Strukturen größerer Büros allein zu verlassen, lässt 23 Talente ungenutzt. Baden-Württemberg kann mit Stolz auf eine lange Tradition guter 24 Architektur blicken und hat bis heute vier der besten Architekturschulen 25 Deutschlands. Drei davon in Stuttgart. 26 Antrag 27 Wir fordern die Vergabeordnung des Landes Baden-Württemberg für Planungsleistungen 28 öffentlicher Bauten dahingehend zu ändern, dass ein gerechter Zugang zum 29 Wettbewerbswesen für alle Architekt:innen gleichermaßen möglich wird. 30 Der praktikabelste Weg ist, den Text der Vergabeverordnung des Landes dahingehend zu 31 ändern, dass: Landesparteitag Friedrichshafen, 19.11.2022 2 / 12 32 33 34 35 36 37 38 1. Planungsleistungen für Neubauten oder signifkanten Umbauten der öffentlichen Hand nur nach einem vorgeschalteten Planungswettbewerb vergeben werden dürfen. Dies muss auch bei PPP-Modellen gelten. 2. bei zugangsbeschränkten Wettbewerben mindestens die Hälfte aller Teilnehmenden über ein vereinfachtes Losverfahren mit minimaler Schwelle (Mitgliedschaft in einer Architektenkammer und Nachweis über die Versicherbarkeit einer Berufshaftpficht) bestimmt werden müssen.
Antrag IR 01: Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu öffentlichen Planungsleistungen
 
''Antragsteller*in: KV Stuttgart''
 
''Status: angenommen in geänderter Fassung''
 
''Empfehlung der Antragskommission: Annahme in der Fassung der Antragskommission (Z. 27-29: Annahme, Rest: Begründung)''
 
''Sachgebiet: IR - Innen und Recht''
 
Planungsleistungen für öffentliche Bauten werden meist über Wettbewerbe entschieden, bei denen Entwürfe für die Bauaufgabe eingereicht werden. Diese Entwürfe werden von einer Jury aus Fach- und Sachpreisrichter:innen qualitativ bewertet. Üblicherweise werden die Bestplatzierten dieser Wettbewerbe im Rahmen eines nachgeschalteten Bieterverfahrens mit der Planung beauftragt. Leider sind in Baden-Württemberg diese Wettbewerbe fast immer zugangsbeschränkt (laut der aktuellen Wettbewerbsstatistik der Architektenkammer für 2020 war dies bei über 90% der Wettbewerbe der Fall), was bedeutet, dass junge Architekt:innen kaum eine Chance zur Teilnahme haben. Die Zugangsbeschränkungen beziehen sich meist darauf, dass das sich bewerbende Büro nachweisen muss, über einen gewissen Zeitraum eigenständig eine gewisse Anzahl an spezifischen Gebäuden geplant zu haben. Das führt dazu, dass die Gründung eines Architekturbüros fast nur noch möglich ist, wenn es wohlhabende Personen oder Unternehmen im Bekanntenkreis gibt, die einem die ersten Aufträge zuschanzen. Ferner wird es auch kleineren und mittleren Architekturbüros zunehmend erschwert, sich am öffentlichen Bauen zu beteiligen. Das ist ungerecht. Aus dieser Tatsache folgt, dass bestehende Büros immer größer werden und sich den Markt untereinander aufteilen können. Der Kampf gegen den Klimawandel bedarf frischer Ideen und innovativer Lösungsansätze: einem Wettstreit um die besten Ideen. Sich hierzu auf tradierte Strukturen größerer Büros allein zu verlassen, lässt Talente ungenutzt. Baden-Württemberg kann mit Stolz auf eine lange Tradition guter Architektur blicken und hat bis heute vier der besten Architekturschulen 5 Deutschlands. Drei davon in Stuttgart.
 
'''ANTRAG'''
 
Wir fordern die Vergabeordnung des Landes Baden-Württemberg für Planungsleistungen öffentlicher Bauten dahingehend zu ändern, dass ein gerechter Zugang zum Wettbewerbswesen für alle Architekt:innen gleichermaßen möglich wird. Der praktikabelste Weg ist, den Text der Vergabeverordnung des Landes dahingehend zu ändern, dass
 
# Planungsleistungen für Neubauten oder signifikanten Umbauten der öffentlichen Hand nur nach einem vorgeschalteten Planungswettbewerb vergeben werden dürfen. Dies muss auch bei PPP-Modellen gelten.
# bei zugangsbeschränkten Wettbewerben mindestens die Hälfte aller Teilnehmenden über ein vereinfachtes Losverfahren mit minimaler Schwelle (Mitgliedschaft in einer Architektenkammer und Nachweis über die Versicherbarkeit einer Berufshaftpflicht) bestimmt werden müssen.

Aktuelle Version vom 27. Oktober 2023, 13:35 Uhr

Antrag IR 01: Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu öffentlichen Planungsleistungen

Antragsteller*in: KV Stuttgart

Status: angenommen in geänderter Fassung

Empfehlung der Antragskommission: Annahme in der Fassung der Antragskommission (Z. 27-29: Annahme, Rest: Begründung)

Sachgebiet: IR - Innen und Recht

Planungsleistungen für öffentliche Bauten werden meist über Wettbewerbe entschieden, bei denen Entwürfe für die Bauaufgabe eingereicht werden. Diese Entwürfe werden von einer Jury aus Fach- und Sachpreisrichter:innen qualitativ bewertet. Üblicherweise werden die Bestplatzierten dieser Wettbewerbe im Rahmen eines nachgeschalteten Bieterverfahrens mit der Planung beauftragt. Leider sind in Baden-Württemberg diese Wettbewerbe fast immer zugangsbeschränkt (laut der aktuellen Wettbewerbsstatistik der Architektenkammer für 2020 war dies bei über 90% der Wettbewerbe der Fall), was bedeutet, dass junge Architekt:innen kaum eine Chance zur Teilnahme haben. Die Zugangsbeschränkungen beziehen sich meist darauf, dass das sich bewerbende Büro nachweisen muss, über einen gewissen Zeitraum eigenständig eine gewisse Anzahl an spezifischen Gebäuden geplant zu haben. Das führt dazu, dass die Gründung eines Architekturbüros fast nur noch möglich ist, wenn es wohlhabende Personen oder Unternehmen im Bekanntenkreis gibt, die einem die ersten Aufträge zuschanzen. Ferner wird es auch kleineren und mittleren Architekturbüros zunehmend erschwert, sich am öffentlichen Bauen zu beteiligen. Das ist ungerecht. Aus dieser Tatsache folgt, dass bestehende Büros immer größer werden und sich den Markt untereinander aufteilen können. Der Kampf gegen den Klimawandel bedarf frischer Ideen und innovativer Lösungsansätze: einem Wettstreit um die besten Ideen. Sich hierzu auf tradierte Strukturen größerer Büros allein zu verlassen, lässt Talente ungenutzt. Baden-Württemberg kann mit Stolz auf eine lange Tradition guter Architektur blicken und hat bis heute vier der besten Architekturschulen 5 Deutschlands. Drei davon in Stuttgart.

ANTRAG

Wir fordern die Vergabeordnung des Landes Baden-Württemberg für Planungsleistungen öffentlicher Bauten dahingehend zu ändern, dass ein gerechter Zugang zum Wettbewerbswesen für alle Architekt:innen gleichermaßen möglich wird. Der praktikabelste Weg ist, den Text der Vergabeverordnung des Landes dahingehend zu ändern, dass

  1. Planungsleistungen für Neubauten oder signifikanten Umbauten der öffentlichen Hand nur nach einem vorgeschalteten Planungswettbewerb vergeben werden dürfen. Dies muss auch bei PPP-Modellen gelten.
  2. bei zugangsbeschränkten Wettbewerben mindestens die Hälfte aller Teilnehmenden über ein vereinfachtes Losverfahren mit minimaler Schwelle (Mitgliedschaft in einer Architektenkammer und Nachweis über die Versicherbarkeit einer Berufshaftpflicht) bestimmt werden müssen.