Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „== Text == Die SPD Baden-Württemberg begrüßt die Regelung eines einheitlichen Pflege- Entlastungsbudgets aus dem Koalitionsvertrag der GroKo. Sie fordert jedoch, das Tagespflege- Budget nicht in dieses Entlastungsbudget einzubinden, um dafür zu sorgen, dass genügend Mittel für den weiteren Ausbau der Tagespflege zur Verfügung stehen. Das Entlastungsbudget soll die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Pflege…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Gremium: Landesparteitag | |||
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019 | |||
Bezeichnung: G 3 | |||
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen | |||
Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission | |||
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung | |||
== Text == | == Text == | ||
Die SPD Baden-Württemberg begrüßt die Regelung eines einheitlichen Pflege- Entlastungsbudgets aus dem Koalitionsvertrag der GroKo. Sie fordert jedoch, das Tagespflege- Budget nicht in dieses Entlastungsbudget einzubinden, um dafür zu sorgen, dass genügend Mittel für den weiteren Ausbau der Tagespflege zur Verfügung stehen. Das Entlastungsbudget soll die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen erleichtern. Dazu ist es sinnvoll, anstelle des Tagespflegebudgets den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 e einzubinden. Wir fordern daher die SPD-Bundestagsfraktion auf, das alternative Entlastungsbudget durch die Bündelung von bisherigem Kurzzeitpflegebudget (1.612 e) + Verhinderungspflegebudget (1.612 e) + Entlastungsbetrag (1.500 e) schnellstmöglich umzusetzen. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag in Höhe von 4.724 e, der insgesamt für Entlastungsleistungen in der Pflege zur Verfügung steht. | Die SPD Baden-Württemberg begrüßt die Regelung eines einheitlichen Pflege- Entlastungsbudgets aus dem Koalitionsvertrag der GroKo. Sie fordert jedoch, das Tagespflege- Budget nicht in dieses Entlastungsbudget einzubinden, um dafür zu sorgen, dass genügend Mittel für den weiteren Ausbau der Tagespflege zur Verfügung stehen. Das Entlastungsbudget soll die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen erleichtern. Dazu ist es sinnvoll, anstelle des Tagespflegebudgets den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 e einzubinden. Wir fordern daher die SPD-Bundestagsfraktion auf, das alternative Entlastungsbudget durch die Bündelung von bisherigem Kurzzeitpflegebudget (1.612 e) + Verhinderungspflegebudget (1.612 e) + Entlastungsbetrag (1.500 e) schnellstmöglich umzusetzen. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag in Höhe von 4.724 e, der insgesamt für Entlastungsleistungen in der Pflege zur Verfügung steht. | ||
Version vom 15. Dezember 2021, 15:20 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: G 3
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen
Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text
Die SPD Baden-Württemberg begrüßt die Regelung eines einheitlichen Pflege- Entlastungsbudgets aus dem Koalitionsvertrag der GroKo. Sie fordert jedoch, das Tagespflege- Budget nicht in dieses Entlastungsbudget einzubinden, um dafür zu sorgen, dass genügend Mittel für den weiteren Ausbau der Tagespflege zur Verfügung stehen. Das Entlastungsbudget soll die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen erleichtern. Dazu ist es sinnvoll, anstelle des Tagespflegebudgets den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 e einzubinden. Wir fordern daher die SPD-Bundestagsfraktion auf, das alternative Entlastungsbudget durch die Bündelung von bisherigem Kurzzeitpflegebudget (1.612 e) + Verhinderungspflegebudget (1.612 e) + Entlastungsbetrag (1.500 e) schnellstmöglich umzusetzen. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag in Höhe von 4.724 e, der insgesamt für Entlastungsleistungen in der Pflege zur Verfügung steht.