Freie Wahl des Pflegeheims: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „== Text == Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten. == Beschluss == Annahme.“
 
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: G 5
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
== Text ==
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Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten.
Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten.
== Beschluss ==
Annahme.

Version vom 16. Dezember 2021, 13:11 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: G 5

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Die SPD Baden-Württemberg setzt sich auf allen Ebenen im Land und in den Kommunen, in der Landtagsfraktion, den Kreistagen und Gemeinderäten für die freie Wahl des Pflegeheims durch die Pflegebedürftigen ein. Das Recht auf freie Heimwahl ist auch für Empfängerinnen von Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege) zu gewährleisten.