Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „== Text == Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird. == Beschluss == Annahme.“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
== Text ==
== Text ==
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.
== Beschluss ==
Annahme.

Version vom 16. Dezember 2021, 16:48 Uhr

Text

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.