Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gremium:''' Landesparteitag
'''Sitzung:''' Landesparteitag Heidenheim 2019
'''Bezeichnung:''' G 8
'''Antragsteller:''' KV Emmendingen
'''Empfehlung:''' Annahme
'''Beschluss:''' Annahme
== Text ==
== Text ==
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.

Version vom 16. Dezember 2021, 16:48 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: G 8

Antragsteller: KV Emmendingen

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.