Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Gremium:''' Landesparteitag | |||
'''Sitzung:''' Landesparteitag Heidenheim 2019 | |||
'''Bezeichnung:''' G 8 | |||
'''Antragsteller:''' KV Emmendingen | |||
'''Empfehlung:''' Annahme | |||
'''Beschluss:''' Annahme | |||
== Text == | == Text == | ||
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird. | Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird. | ||
Version vom 16. Dezember 2021, 16:48 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: G 8
Antragsteller: KV Emmendingen
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
Text
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.