Nichtberechtigte Nutzung von Behindertenparkplätzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Der SPD-Landesparteitag fordert, dass bei nichtberechtigter Besetzung, unberechtigtem Parken, auf einem nach Straßenverkehrsordnung (STVO) gekennzeichneten Behindertenparkplatz eine drastische Erhöhung der Geldbuße festgelegt und umgesetzt wird. | Der SPD-Landesparteitag fordert, dass bei nichtberechtigter Besetzung, unberechtigtem Parken, auf einem nach Straßenverkehrsordnung (STVO) gekennzeichneten Behindertenparkplatz eine drastische Erhöhung der Geldbuße festgelegt und umgesetzt wird. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 11:59 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: IR 3
Antragsteller: Selbst Aktiv Baden-Württemberg
Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text
Der SPD-Landesparteitag fordert, dass bei nichtberechtigter Besetzung, unberechtigtem Parken, auf einem nach Straßenverkehrsordnung (STVO) gekennzeichneten Behindertenparkplatz eine drastische Erhöhung der Geldbuße festgelegt und umgesetzt wird.