Unterstützung von Vereinen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 19: Zeile 19:


- Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst.
- Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst.
[[Kategorie:Landesparteitag 2019]]
[[Kategorie:2019]]
[[Kategorie:Steuern und Finanzen]]
[[Kategorie:Kreisverband Emmendingen]]

Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 12:09 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: SF 1

Antragsteller: KV Emmendingen

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Der Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, unsere Vereine durch folgende Maßnahmen zu unterstützen

- Die Freigrenze in § 64 Abs. 3 Abgabenordnung wird von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.

- Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben.

- Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst.