My name - my choice: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Antragsteller:in:''' Jusos Baden-Württemberg | |||
'''Status:''' angenommen | |||
'''Empfehlung der Antragskommission:''' Annahme | |||
'''Sachgebiet:''' IR - Innen und Recht | |||
Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr: Das biologische Geschlecht und das soziale Geschlecht sind nicht immer identisch. Es ist möglich, ein „drittes Geschlecht“ auf den Ausweisdokumenten zu vermerken. Menschen fühlen sich seit Jahrhunderten Geschlechtsidentitäten außerhalb der Mann-Frau-Binarität zugehörig oder leben ein anderes Geschlecht als das, welches ihnen aufgrund ihrer primären Geschlechtsmerkmale zugeschrieben wird (Muxe und Marimacha in Mexiko, Two-Spirit in den indigenen Völkern Nordamerikas; James Barry, Lili Elbe...). Das 1980 verabschiedete sogenannte Transsexuellengesetz anerkennt diese Tatsachen. Es bildet seitdem die rechtliche Grundlage für eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit im Personenstandsregister. Dazu sind bis dato verpflichtend zwei Gutachten nötig, die die trans* Identität bestätigen, sowie ein Gerichtsverfahren, das bis zu einem Jahr dauern kann. Nicht nur entstehen der betroffenen Person so hohe Kosten (Bearbeitungsgebühr und Gutachten), sondern dieser Prozess ist auch psychologisch sehr belastend, ja entwürdigend. Für die Gutachten muss die antragstellende Person intime Fragen über sich ergehen lassen und im Zuge sogenannter Alltagstauglichkeitstests „beweisen“, dass sie sich im alltäglichen Leben an überholten binären (Mann/Frau) Geschlechterstereotypen orientiert. Nach aktuellen diagnostischen Kriterien sind diese intimen Fragen nicht ausschlaggebend. Die Erfahrung zeigt, dass die Zwangsgutachten so gut wie immer positiv ausfallen (nur unter 1% aller Gutachten verneinen die Transgeschlechtlichkeit): Kaum eine Person nimmt dieses Verfahren auf sich, ohne sich ihrer Identität klar bewusst zu sein. Seit der Verabschiedung des TSG hat sich die gesellschaftliche Aufklärung und Toleranz in Bezug auf Transgeschlechtlichkeit deutlich weiterentwickelt. Daher ist es nur konsequent, auch die Rechtslage für transgeschlechtliche Personen weiterzuentwickeln und die Anerkennung ihrer Identität zu erleichtern. Wir fordern also: | |||
Die Abschaffung des „Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)“ | |||
2. Die Aufsetzung eines neues Selbstbestimmungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten: | |||
* Das Verfahren für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags solldurch eine Antragslösung vereinfacht werden und, wie beispielsweise die Änderung des Nachnamens (NamÄndG), bei der zuständigen Verwaltungsbehörde liegen. | |||
* Zwangsgutachten sollen nicht mehr notwendig sein, es ist lediglich ein Beratungsnachweis von anerkannter Stelle vorzulegen. | |||
3. Die Schaffung weiterer solcher Beratungsstellen für trans* Personen, die wie Beratungsstellen für Jugendliche, Paare, Familien usw. in staatlicher Hand liegen. | |||
4. Hinarbeit auf eine einheitliche oder zumindest kompatible Gesetzgebung zur Namensänderung auf EU-Ebene | |||
5. Die Sensibilisierung für Diskriminierung gegen trans* Personen am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und in öffentlichen Einrichtungen, und die Ausbildung von Ansprechpersonen und Beschwerdestellen für diese Thematik. | |||
Version vom 30. Oktober 2023, 16:18 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2021
Bezeichnung: IR 03
Antragsteller:in: Jusos Baden-Württemberg
Status: angenommen
Empfehlung der Antragskommission: Annahme
Sachgebiet: IR - Innen und Recht
Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr: Das biologische Geschlecht und das soziale Geschlecht sind nicht immer identisch. Es ist möglich, ein „drittes Geschlecht“ auf den Ausweisdokumenten zu vermerken. Menschen fühlen sich seit Jahrhunderten Geschlechtsidentitäten außerhalb der Mann-Frau-Binarität zugehörig oder leben ein anderes Geschlecht als das, welches ihnen aufgrund ihrer primären Geschlechtsmerkmale zugeschrieben wird (Muxe und Marimacha in Mexiko, Two-Spirit in den indigenen Völkern Nordamerikas; James Barry, Lili Elbe...). Das 1980 verabschiedete sogenannte Transsexuellengesetz anerkennt diese Tatsachen. Es bildet seitdem die rechtliche Grundlage für eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit im Personenstandsregister. Dazu sind bis dato verpflichtend zwei Gutachten nötig, die die trans* Identität bestätigen, sowie ein Gerichtsverfahren, das bis zu einem Jahr dauern kann. Nicht nur entstehen der betroffenen Person so hohe Kosten (Bearbeitungsgebühr und Gutachten), sondern dieser Prozess ist auch psychologisch sehr belastend, ja entwürdigend. Für die Gutachten muss die antragstellende Person intime Fragen über sich ergehen lassen und im Zuge sogenannter Alltagstauglichkeitstests „beweisen“, dass sie sich im alltäglichen Leben an überholten binären (Mann/Frau) Geschlechterstereotypen orientiert. Nach aktuellen diagnostischen Kriterien sind diese intimen Fragen nicht ausschlaggebend. Die Erfahrung zeigt, dass die Zwangsgutachten so gut wie immer positiv ausfallen (nur unter 1% aller Gutachten verneinen die Transgeschlechtlichkeit): Kaum eine Person nimmt dieses Verfahren auf sich, ohne sich ihrer Identität klar bewusst zu sein. Seit der Verabschiedung des TSG hat sich die gesellschaftliche Aufklärung und Toleranz in Bezug auf Transgeschlechtlichkeit deutlich weiterentwickelt. Daher ist es nur konsequent, auch die Rechtslage für transgeschlechtliche Personen weiterzuentwickeln und die Anerkennung ihrer Identität zu erleichtern. Wir fordern also:
Die Abschaffung des „Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)“
2. Die Aufsetzung eines neues Selbstbestimmungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten:
- Das Verfahren für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags solldurch eine Antragslösung vereinfacht werden und, wie beispielsweise die Änderung des Nachnamens (NamÄndG), bei der zuständigen Verwaltungsbehörde liegen.
- Zwangsgutachten sollen nicht mehr notwendig sein, es ist lediglich ein Beratungsnachweis von anerkannter Stelle vorzulegen.
3. Die Schaffung weiterer solcher Beratungsstellen für trans* Personen, die wie Beratungsstellen für Jugendliche, Paare, Familien usw. in staatlicher Hand liegen.
4. Hinarbeit auf eine einheitliche oder zumindest kompatible Gesetzgebung zur Namensänderung auf EU-Ebene
5. Die Sensibilisierung für Diskriminierung gegen trans* Personen am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und in öffentlichen Einrichtungen, und die Ausbildung von Ansprechpersonen und Beschwerdestellen für diese Thematik.