Barauszahlung des „Entlastungsbetrags“ (§ 45b SGB XI): Unterschied zwischen den Versionen

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== Beschluss ==
== Beschluss ==
Erledigt durch Annahme von [[Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes|G 3 Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes]] in geänderter Fassung
Erledigt durch Annahme von [[Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes|G 3 Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes]] in geänderter Fassung.

Version vom 9. Dezember 2021, 09:59 Uhr

Beschluss

Erledigt durch Annahme von G 3 Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes in geänderter Fassung.