Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige - Ausweitung auf Nachbarschaftshilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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Profitieren würden alle: Pflegebedürftige bekämen mehr Unterstützung, Pflegedienste würden entlastet und könnten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, bisher unentgeltlich tätige Helfer erhielten eine Wertschätzung. | Profitieren würden alle: Pflegebedürftige bekämen mehr Unterstützung, Pflegedienste würden entlastet und könnten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, bisher unentgeltlich tätige Helfer erhielten eine Wertschätzung. | ||
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Aktuelle Version vom 8. November 2023, 12:13 Uhr
Antragsteller*in: Selbst Aktiv Baden-Württemberg
Status: angenommen in geänderter Fassung
Antragskommission: Annahme in Fassung der Antragskommission
Sachgebiet: G - Gesundheit und Pflege
ENTLASTUNGSBETRAG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE - AUSWEITUNG AUF NACHBARSCHAFTSHILFE
Laut einer Erhebung des VdK [1] verfallen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung im Wert von etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr – für Entlastungsangebote, Kurzzeitpflege und Tagespflege. Etwa 80 Prozent der Berechtigten rufen den Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuung in Höhe von monatlich 125 Euro nicht ab, da es zu wenig Anbieter für diese Leistungen gibt. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Hürden für solche Angebote zu hoch sind.
Die Länder bestimmen, wer Entlastungsleistungen abrechnen kann. In Baden-Württemberg sind dies nach wie vor nahezu ausschließlich Pflegedienste, die dafür jedoch nicht ausreichend Kapazitäten haben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Putzen, Einkaufen usw.) nur von Pflegediensten erbracht werden dürfen. Diese verlangen dafür mindestens 40 Euro pro Stunde – manche bis zu 60 Euro. So erhalten Berechtigte dafür lediglich zwei bis drei Stunden Leistung im Monat – wenn sie überhaupt einen Anbieter finden.
In vielen anderen Bundesländern können diese Leistungen mittlerweile auch über so genannte Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden. Privatpersonen, Nachbarn, FreundInnen usw. dürfen zum Teil nach kurzen Schulungen diese Unterstützung erbringen und erhalten dafür – je nach Landesrecht des Bundeslandes – eine Aufwandsentschädigung von fünf bis zehn Euro. Dies sollte auch in Baden-Württemberg möglich werden.
Profitieren würden alle: Pflegebedürftige bekämen mehr Unterstützung, Pflegedienste würden entlastet und könnten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, bisher unentgeltlich tätige Helfer erhielten eine Wertschätzung.