Evaluierung der Größe und des Sitzungsturnus der Parteigremien: Unterschied zwischen den Versionen

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Stephan (Diskussion | Beiträge)
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'''Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand:'''
'''Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand:'''


== 1. ==
== 1.Prüfen ==
zu prüfen hat, ob eine Anpassung der Größe der Parteiorgane – insbesondere der Delegierten-Anzahl des Landesparteitags und der Landesdelegiertenkonferenz (kleiner Landesparteitag) – an die Entwicklungen der Mitgliederzahl und der finanziellen Möglichkeiten der Landespartei vorzunehmen ist. Er soll insbesondere eine Anpassung durch eine maßvolle Senkung der Mitglieder- bzw. Delegiertenzahl der betreffenden Organe unter Berücksichtigung der Begründung dieses Antrags erwägen
Zu prüfen hat, ob eine Anpassung der Größe der Parteiorgane – insbesondere der Delegierten-Anzahl des Landesparteitags und der Landesdelegiertenkonferenz (kleiner Landesparteitag) – an die Entwicklungen der Mitgliederzahl und der finanziellen Möglichkeiten der Landespartei vorzunehmen ist. Er soll insbesondere eine Anpassung durch eine maßvolle Senkung der Mitglieder- bzw. Delegiertenzahl der betreffenden Organe unter Berücksichtigung der Begründung dieses Antrags erwägen


== 2. ==
== 2.Sitzungsturnus ==
den Sitzungsturnus des großen und kleinen Landesparteitags im Hinblick auf die vorstehenden Erwägungen sowie die Möglichkeit der inhaltlichen Antragsarbeit evaluieren soll.
Den Sitzungsturnus des großen und kleinen Landesparteitags im Hinblick auf die vorstehenden Erwägungen sowie die Möglichkeit der inhaltlichen Antragsarbeit evaluieren soll.


== 3. ==
== 3.Landesparteitag ==
dem Landesparteitag zu den Ergebnissen seiner Überprüfung entweder einen Bericht vorzulegen oder einen begründeten Antrag auf Änderung des Statuts der SPD Baden-Württemberg einzubringen hat.
Dem Landesparteitag zu den Ergebnissen seiner Überprüfung entweder einen Bericht vorzulegen oder einen begründeten Antrag auf Änderung des Statuts der SPD Baden-Württemberg einzubringen hat.
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Aktuelle Version vom 27. November 2024, 10:14 Uhr

Antragsteller*in: SPD KV Neckar-Odenwald

Sachgebiet: PO - Partei und Organisation

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand:

1.Prüfen

Zu prüfen hat, ob eine Anpassung der Größe der Parteiorgane – insbesondere der Delegierten-Anzahl des Landesparteitags und der Landesdelegiertenkonferenz (kleiner Landesparteitag) – an die Entwicklungen der Mitgliederzahl und der finanziellen Möglichkeiten der Landespartei vorzunehmen ist. Er soll insbesondere eine Anpassung durch eine maßvolle Senkung der Mitglieder- bzw. Delegiertenzahl der betreffenden Organe unter Berücksichtigung der Begründung dieses Antrags erwägen

2.Sitzungsturnus

Den Sitzungsturnus des großen und kleinen Landesparteitags im Hinblick auf die vorstehenden Erwägungen sowie die Möglichkeit der inhaltlichen Antragsarbeit evaluieren soll.

3.Landesparteitag

Dem Landesparteitag zu den Ergebnissen seiner Überprüfung entweder einen Bericht vorzulegen oder einen begründeten Antrag auf Änderung des Statuts der SPD Baden-Württemberg einzubringen hat.