IR07: Sexualstrafrecht ins 21. Jahrhundert holen – digitale sexualisierte Gewalt endlich wirksam bekämpfen!: Unterschied zwischen den Versionen

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Stephan (Diskussion | Beiträge)
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Sachgebiet: IR - Innen & Recht





Aktuelle Version vom 5. August 2026, 15:49 Uhr

Antragssteller:in: Jusos Baden-Württemberg

Sachgebiet: IR - Innen & Recht


Der Fall Collien Fernandes hat brutal sichtbar gemacht, was für viele Betroffene digitaler sexualisierter Gewalt längst Alltag ist: Wer im Netz mit Deepfakes, geleakten Nacktaufnahmen, Doxing oder Hasskampagnen angegriffen wird, steht einem Rechtssystem gegenüber, das noch immer nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist. Täter:innen agieren anonym, Inhalte verbreiten sich unkontrolliert, Plattformen reagieren zu spät und Betroffene zahlen den Preis: psychisch, beruflich und politisch.

Wir erklären unsere Solidarität mit Collien Fernandes und allen Betroffenen digitaler sexualisierter Gewalt. Ihre Erfahrungen sichtbar zu machen ist Voraussetzung, um strukturelle Gewalt zu benennen und politisch zu bekämpfen.

Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Digitale Gewalt ist Ausdruck bestehender Machtverhältnisse, die sich im Netz fortsetzen und dort oft noch verschärfen. Frauen, queere Menschen und mehrfach diskriminierte Personen sind besonders häufig betroffen und ziehen sich aus digitalen Räumen zurück, während antifeministische Netzwerke und die sogenannte Mannosphäre gezielt Einschüchterung und Gewalt organisieren.

Deutschland ist durch internationale und europäische Vorgaben, wie etwa der Istanbul-Konvention, der EU‑Gewaltschutz‑Richtlinie und des Digital Services Act, verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt auch im digitalen Raum wirksam zu verhindern, zu verfolgen und zu sanktionieren. Trotzdem bleibt digitale Gewalt häufig unsichtbar und straflos: Nur ein Bruchteil der Taten wird angezeigt, Verfahren scheitern an Schutzlücken, überlasteten Strukturen und einer viel zu schwachen Regulierung digitaler Plattformen.

Für uns gilt: Sexuelle Selbstbestimmung endet nicht im digitalen Raum. Sexualstrafrecht, Zugang zu Recht und Plattformregulierung müssen konsequent an die Realität digitaler Gewalt angepasst und im Sinne der Betroffenen weiterentwickelt werden.

Unsere Forderungen

Ein einheitlicher Straftatbestand für bildbasierte sexualisierte Gewalt:

Das unbefugte Herstellen, Manipulieren, Besitzen und Verbreiten sexualisierter Darstellungen muss umfassend strafbar sein – ausdrücklich auch bei Deepfakes. Die bisherige Regelung reicht nicht aus. Auch die Manipulation ursprünglich „neutraler“ Bilder muss erfasst werden. Wird eine Einwilligung widerrufen, darf jede weitere Nutzung nicht folgenlos bleiben. Herstellung, Weitergabe, Veröffentlichung, Drohung und Erpressung sind abgestuft zu sanktionieren.

Doxing endlich wirksam unter Strafe stellen:

Die unbefugte Veröffentlichung persönlicher Daten (z.B. Adressen, Kontaktdaten) braucht einen eigenständigen, klar gefassten Straftatbestand, der typische Konstellationen digitaler Gewalt abdeckt.

Cybergewalt vollständig erfassen:

Strafnormen wie Nachstellung, Bedrohung und Nötigung müssen so angepasst werden, dass Cyberstalking, koordinierte Hasskampagnen und digitale Einschüchterung tatsächlich erfasst und verfolgt werden können – im Einklang mit der EU‑Gewaltschutz‑Richtlinie.

Rechte durchsetzbar machen statt sie nur zu formulieren:

Betroffene müssen Täter:innen identifizieren können. Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen sind auszuweiten, damit auch bei digitalen Gewalttaten jenseits weniger Katalogdelikte Bestandsdaten herausverlangt werden können.

Accounts sperren statt Täter:innen gewähren lassen:

Richterlich angeordnete Accountsperren müssen bei digitaler Gewalt möglich sein. Dies gilt auch für nicht-anonyme, aber wiederholt auffällige Accounts, unter klaren Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.

Adressmissbrauch verhindern:

Melderegisterauskünfte sind zu begrenzen und Schutzmechanismen zu stärken. Prozessuale Adressschutz‑Möglichkeiten und sichere Lösungen bei Impressumspflichten müssen Betroffene effektiv vor Doxing und Nachstellungen schützen.

Strafverfolgung darf nicht am Strafantrag scheitern:

Bei digitaler Gewalt soll das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung regelmäßig angenommen werden. Relevante Delikte sind zumindest als relative Antragsdelikte auszugestalten.

Nebenklagerechte ausweiten:

Straftaten digitaler sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt müssen in den Katalog der Nebenklagedelikte aufgenommen werden, damit Betroffene mehr Rechte und Unterstützung im Verfahren erhalten.

Behörden befähigen statt überfordern:

Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen systematisch zu digitalen Gewaltformen, Deepfakes und intersektionalen Betroffenheiten fortgebildet und technisch so ausgestattet werden, dass Ermittlungen nicht an Unwissen oder fehlenden Tools scheitern.

Digitale Räume sind keine rechtsfreien Räume:

Plattformen müssen rechtswidrige Inhalte unverzüglich löschen, ihre weitere Verbreitung wirksam verhindern und transparente, niedrigschwellige Melde‑ und Beschwerdeverfahren bereitstellen, im Geiste einer konsequenten Umsetzung des Digital Services Act.

Sanktionen müssen wirken:

Verstöße von Plattformen und Verantwortlichen müssen spürbare, auch wirtschaftliche Konsequenzen haben, damit sich Nichtstun und Wegschauen nicht länger bezahlbar bleibt.

Rechtsdurchsetzung kollektiv stärken:

Kollektive Rechtsdurchsetzung und Verbandsklagen mit Möglichkeiten zur Anonymisierung müssen ermöglicht werden, damit Betroffene nicht einzeln für sich gegen große Plattformen und organisierte Täter:innenstrukturen stehen.

Beratung und Unterstützung ausbauen:

Spezialisierte Beratungsstellen zu digitaler Gewalt sind flächendeckend auszubauen, langfristig zu finanzieren und interdisziplinär, insbesondere mit IT‑Expertise auszustatten.

Prävention und Aufklärung verankern:

Aufklärung über digitale Gewalt, Konsens, sexualisierte Machtverhältnisse und die Rolle von Algorithmen muss verbindlicher Bestandteil schulischer, beruflicher und politischer Bildung werden.

Wir begrüßen ausdrücklich, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in einigen Forderungen, vor allem zum Straftatbestand von Deepfakes, auf unserer Seite zu wissen. Digitale Gewalt ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck struktureller Ungleichheit und ein Angriff auf Grundrechte und demokratische Teilhabe. Wer von moderner Netzpolitik spricht, muss auch über konsequenten Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt sprechen und das Sexualstrafrecht endlich ins 21. Jahrhundert holen.