Unterstützung von Vereinen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „== Text == Der Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, unsere Vereine durch folgende Maßnahmen zu unterstützen - Die Freigrenze in § 64 Abs. 3 Abgabenordnung wird von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht. - Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben. - Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst. == Beschluss == Annahme.“
 
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'''Gremium:''' Landesparteitag
'''Sitzung:''' Landesparteitag Heidenheim 2019
'''Bezeichnung:''' SF 1
'''Antragsteller:''' KV Emmendingen
'''Empfehlung:''' Annahme
'''Beschluss:''' Annahme
== Text ==
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Der Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, unsere Vereine durch folgende Maßnahmen zu unterstützen
Der Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, unsere Vereine durch folgende Maßnahmen zu unterstützen
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- Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst.
- Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst.
== Beschluss ==
Annahme.

Version vom 11. Januar 2022, 15:55 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: SF 1

Antragsteller: KV Emmendingen

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Der Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, unsere Vereine durch folgende Maßnahmen zu unterstützen

- Die Freigrenze in § 64 Abs. 3 Abgabenordnung wird von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.

- Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben.

- Der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG wird von 720 Euro auf 840 Euro angepasst.