Transparenz für Prämien und Provisionen bei Finanzgeschäften: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „== Text == Die SPD setzt sich für eine Offenlegung von effektiven Gesamtkosten, aufgeschlüsselt nach Prämien, Provisionen und Gebühren, für die Käuferin und den Käufer ein. Hierzu sollen vor der Unterzeichnung eines Vertrags den Käufer*innen die gezahlten Prämien für die Vermittler*innen auf dem Angebot sowie auf dem Kaufvertrag vermerkt sein. == Beschluss == Annahme in geänderter Fassung.“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Gremium:''' Landesparteitag | |||
'''Sitzung:''' Landesparteitag Heidenheim 2019 | |||
'''Bezeichnung:''' SF 2 | |||
'''Antragsteller:''' KV Lörrach | |||
'''Empfehlung:''' Annahme in der Fassung der Antragskommission | |||
'''Beschluss:''' Annahme in geänderter Fassung | |||
== Text == | == Text == | ||
Die SPD setzt sich für eine Offenlegung von effektiven Gesamtkosten, aufgeschlüsselt nach Prämien, Provisionen und Gebühren, für die Käuferin und den Käufer ein. Hierzu sollen vor der Unterzeichnung eines Vertrags den Käufer*innen die gezahlten Prämien für die Vermittler*innen auf dem Angebot sowie auf dem Kaufvertrag vermerkt sein. | Die SPD setzt sich für eine Offenlegung von effektiven Gesamtkosten, aufgeschlüsselt nach Prämien, Provisionen und Gebühren, für die Käuferin und den Käufer ein. Hierzu sollen vor der Unterzeichnung eines Vertrags den Käufer*innen die gezahlten Prämien für die Vermittler*innen auf dem Angebot sowie auf dem Kaufvertrag vermerkt sein. | ||
Version vom 11. Januar 2022, 15:56 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019
Bezeichnung: SF 2
Antragsteller: KV Lörrach
Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text
Die SPD setzt sich für eine Offenlegung von effektiven Gesamtkosten, aufgeschlüsselt nach Prämien, Provisionen und Gebühren, für die Käuferin und den Käufer ein. Hierzu sollen vor der Unterzeichnung eines Vertrags den Käufer*innen die gezahlten Prämien für die Vermittler*innen auf dem Angebot sowie auf dem Kaufvertrag vermerkt sein.