Verbesserung des Schulgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Beschluss:''' Annahme in geänderter Fassung
'''Beschluss:''' Annahme in geänderter Fassung
== Text ==
Die SPD Baden-Württemberg fordert eine konkrete Nachbesserung des Gesetzes für die Ganztagsgrundschule und die Grundstufen der Förderschulen. Die Eckpunkte sollte folgendermaßen geändert werden:
• Rhythmisierter Ganztagsbetrieb findet an vier Tagen mit acht Zeitstunden statt.
• Ganztagsschule gilt in verbindlichen Form für alle Schüler. Ein kostenloses Angebot muss jederzeit sichergestellt werden.
• Es gilt Schulgeldfreiheit entsprechend. Für Mittagessen kann Entgelt erhoben werden. Es können bei zeitlich oder inhaltlich über den Ganztagsbetrieb hinausgehenden Angeboten Entgelte erhoben werden.
• Der Schulträger beantragt die Einrichtung einer Ganztagsschule auf Basis eines pädagogischen Konzepts.
• Verankerung im Schulgesetz der Länder: Ganztagsschulen können auf Antrag des Schulträgers im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen auf der Basis eines pädagogischen Konzepts in der verbindlichen Form werden, sofern die dafür notwendigen räumlichen Voraussetzungen vorliegen.
'''Gruppenbildung / Lehrerwochenstundenzuweisung:''' Es werden rechnerisch Gruppen à 25 Schüler gebildet; ab vier weiteren Schülern kann die nächste 25er-Gruppe eröffnet werden. Die Gruppen können auch klassen- oder jahrgangsübergreifend gebildet werden. Die Gruppen sind die Grundlage für die Zuweisung an Lehrerwochenstunden.
Die Lehrerwochenstunden-Zuweisung pro Gruppe wird in der Ganztagsschule erhöht auf: 4 Tage à 8 Zeitstunden 20 LWS
Die Einbeziehung außerschulischer Partner ist ein wichtiger Bestandteil des Ganztagsschulkonzepts. Die Länder stellen entsprechende Mittel bereit, um eine qualitativ hochwertige Lernbegleitung und Betreuung sicher zu stellen. Multiprofessionelle Teams sind Angestellte des Landes.
Die Schule erhält für den Aufwand in der Ganztagsschule fünf Anrechnungsstunden. Zusätzlich kann die Schulleitung mit Landesmitteln entsprechende externe Koordinatoren anstellen.
'''Mittagspause in der Ganztagsschule:''' Weitere Betreuungsangebote außerhalb des Ganztagsbetriebs obliegen dem Schulträger.
Das Kultusministerium kann das Nähere zur Antragstellung, den notwendigen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb, den Mindestschülerzahlen, der Förderung sowie der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern durch Rechtsverordnung regeln.

Version vom 14. Januar 2022, 17:35 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Kleiner Landesparteitag Pforzheim 2019

Bezeichnung: B 10

Antragsteller: KV Rhein-Neckar

Empfehlung: Annahme in der Fasssung der Antragskommission

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung

Text

Die SPD Baden-Württemberg fordert eine konkrete Nachbesserung des Gesetzes für die Ganztagsgrundschule und die Grundstufen der Förderschulen. Die Eckpunkte sollte folgendermaßen geändert werden:

• Rhythmisierter Ganztagsbetrieb findet an vier Tagen mit acht Zeitstunden statt.

• Ganztagsschule gilt in verbindlichen Form für alle Schüler. Ein kostenloses Angebot muss jederzeit sichergestellt werden.

• Es gilt Schulgeldfreiheit entsprechend. Für Mittagessen kann Entgelt erhoben werden. Es können bei zeitlich oder inhaltlich über den Ganztagsbetrieb hinausgehenden Angeboten Entgelte erhoben werden.

• Der Schulträger beantragt die Einrichtung einer Ganztagsschule auf Basis eines pädagogischen Konzepts.

• Verankerung im Schulgesetz der Länder: Ganztagsschulen können auf Antrag des Schulträgers im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen auf der Basis eines pädagogischen Konzepts in der verbindlichen Form werden, sofern die dafür notwendigen räumlichen Voraussetzungen vorliegen.

Gruppenbildung / Lehrerwochenstundenzuweisung: Es werden rechnerisch Gruppen à 25 Schüler gebildet; ab vier weiteren Schülern kann die nächste 25er-Gruppe eröffnet werden. Die Gruppen können auch klassen- oder jahrgangsübergreifend gebildet werden. Die Gruppen sind die Grundlage für die Zuweisung an Lehrerwochenstunden.

Die Lehrerwochenstunden-Zuweisung pro Gruppe wird in der Ganztagsschule erhöht auf: 4 Tage à 8 Zeitstunden 20 LWS

Die Einbeziehung außerschulischer Partner ist ein wichtiger Bestandteil des Ganztagsschulkonzepts. Die Länder stellen entsprechende Mittel bereit, um eine qualitativ hochwertige Lernbegleitung und Betreuung sicher zu stellen. Multiprofessionelle Teams sind Angestellte des Landes.

Die Schule erhält für den Aufwand in der Ganztagsschule fünf Anrechnungsstunden. Zusätzlich kann die Schulleitung mit Landesmitteln entsprechende externe Koordinatoren anstellen.

Mittagspause in der Ganztagsschule: Weitere Betreuungsangebote außerhalb des Ganztagsbetriebs obliegen dem Schulträger.

Das Kultusministerium kann das Nähere zur Antragstellung, den notwendigen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb, den Mindestschülerzahlen, der Förderung sowie der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern durch Rechtsverordnung regeln.