G-01: DER ÖFFENTLICHE GESUNDHEITSDIENST - PERSPEKTIVEN FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG

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Antragssteller:in: ASG Baden-Württemberg

Sachgebiet: G - Gesundheit & Pflege

DER ÖFFENTLICHE GESUNDHEITSDIENST - PERSPEKTIVEN FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Der öffentliche Gesundheitsdienst (kurz ÖGD) nimmt als dritte Säule des Gesundheitswesens - neben der stationären und der ambulanten Versorgung - eine tragende Rolle für ein krisenfestes Gesundheitssystem ein. Der ÖGD hat die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Zu den Kernaufgaben dieser Bevölkerungsmedizin gehören u.a. die Gesundheitsförderung und Prävention, aber auch der Infektions- und umweltbezogene Gesundheitsschutz, die Kinder- und Jugendgesundheit und die Beratung bzw. Information der Bevölkerung - einschließlich sozial benachteiligter Gruppen. Für all diese wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge sind die 38 Gesundheitsämter in Baden-Württemberg (BW) sowie die Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) die zentralen Stellen auf der lokalen Ebene.

Nicht zuletzt durch die Covid-19 Pandemie wurde deutlich, wie wichtig ein funktionierender ÖGD für die Bevölkerung ist. Denn in dieser Zeit wurden die Defizite des ÖGD besonders deutlich: Die unzureichende personelle und materielle Ausstattung, eine geringe Verzahnung des ÖGD mit Forschung und medizinischer Ausbildung sowie eine unzureichende Digitalisierung.

Mit dem Pakt für den ÖGD vom 29. September 2020 hat der Bund den Ländern zusätzliche Finanzmittel zur personellen Stärkung, Modernisierung und Forschung zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde der ÖGD in BW neu strukturiert: Das Landesgesundheitsamts wurde zum 1. Januar 2022 in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eingegliedert.

Gerade in den letzten Jahren wurden positive Entwicklungen in den Gesundheitsämtern angestoßen. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um den ÖGD in Baden-Württemberg zukunftssicher aufzustellen:

  1. Personal - Durch das stetige Wachstum des Aufgabenspektrums des ÖGD ist dieser multiprofessionell aufzustellen, d. h. Personal mit unterschiedlicher Fachexpertise ist einzustellen (Fachpersonal aus der Gesundheitswissenschaft, der Epidemiologie, der Biologie bzw. Virologie, der Medizin und der Pflege). Um die Attraktivität einer Beschäftigung im ÖGD zu erhöhen, ist die Bezahlung aller Berufsgruppen je nach Tarifvertrag zu erhöhen. Das Entgelt im TV-L liegt insbesondere bei den Ärzt*innen für vergleichbare Tätigkeiten etwa in den Sozialversicherungen deutlich unter dem Entgelt anderer Tarifverträge.
  2. ÖGD im Medizinstudium - Erst durch die Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) 2021 wurde der ÖGD in der ärztlichen Ausbildung gestärkt. In BW wurde die Arbeitsgemeinschaft „Lehre Öffentliches Gesundheitswesen im Medizinstudium“ gegründet, um bereits während des Studiums die Fachkräfte von morgen auf den ÖGD als Arbeitsfeld aufmerksam zu machen. Diese Arbeitsgemeinschaft muss gestärkt und verstetigt werden, um die Inhalte des ÖGD dauerhaft und intensiviert ins Medizinstudium zu integrieren. Außerdem ist es mittlerweile an sechs Gesundheitsämter in BW durch das Pilotprojekt „Wahltertial oder -quartal des Praktischen Jahres im Öffentlichen Gesundheitswesen“ möglich, einen Teil des letzten Abschnittes des Medizinstudiums vor Ort in einem Gesundheitsamt zu absolvieren. Dieses Pilotprojekt muss fortgesetzt und ausgeweitet werden, sodass dies in weiteren Gesundheitsämtern ermöglicht wird, um hierüber u.a. das Personal von morgen zu generieren. Zudem müssen einheitliche Standards für den Ablauf eines Wahltertial oder -quartals geschaffen werden, um die Ausbildung der Medizinstudierenden zu vereinheitlichen und wissenschaftlich fundiert umzusetzen. Des Weiteren ist analog zur Landarzt-Quote eine ÖGD-Quote bei den Medizinstudienplätzen in BW einzuführen.
  3. Wissenschaft und Forschung - In den letzten Jahren hat sich in diesem Bereich viel getan. Denn klar ist, nur auf der Basis von Effektivität, Effizienz und Transparenz kann ein evidenzbasierter ÖGD etabliert werden. Hierfür wird in Zukunft jedoch eine gesetzliche Verankerung im ÖGD Gesetz benötigt. Ebenso sind strukturelle und personelle Verbesserungen erforderlich, um einen Datenraum zu generieren, der als Grundlage der Forschung benötigt wird. Um die Sichtbarkeit des ÖGD auch in der universitären Forschung abzubilden, muss das bereits in der Entwicklung stehende Programm "Institute für das Öffentliche Gesundheitswesen in der Universitätsmedizin Baden-Württemberg" mit einer Laufzeit von 2025-2029 schnellstmöglich etabliert werden, um endlich eine Professur für den ÖGD in BW zu etablieren.
  4. Digitalisierung - In Folge der Beschlüsse im Pakt für den ÖGD wird momentan im Projekt "Digitalisierung ÖGD BW" eine einheitliche Fachanwendung ÖGDigital für alle Gesundheitsämter in BW entwickelt. Die ersten Fachmodule befinden sich bereits im Rollout. Wir begrüßen ausdrücklich diesen wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Vereinheitlichung. Fordern jedoch eine stärkere Einbindung der Personen vor Ort in den Gesundheitsämtern, die die Notwendigkeiten und Fallstricke durch ihre Arbeit vor Ort am besten kennen. Außerdem fordern wir die Etablierung unterschiedlicher Schnittstellen (z.B. mit Enaio) an die neue Fachanwendung, sodass durch eine funktionierende Digitalisierung eine effektivere Arbeit in den Gesundheitsämtern ermöglicht wird.
  5. Kommunale Gesundheitskonferenzen - Die KGK sind nach Landesgesundheitsgesetz zwar verpflichtend und alle Stadt- und Landkreise setzen dies auch um. Aber es gibt keine genaueren Vorgaben für die Ausführung. Dadurch ist die Qualität und Quantität der KGK sehr unterschiedlich. Die KGK sollten interdisziplinär gestaltet werden. Wir fordern deshalb eine gesetzliche Verankerung zur genauen Gestaltung der KGK samt Qualitätskriterien und Sicherung der Finanzierung.
  6. Finanzierung - Große Sorgen bestehen bei der Finanzierung der Gesundheitsämter. Zwar wurden in BW gesperrte Mittel für die Umsetzung des Pakts für den ÖGD von der Landesregierung freigegeben. Die Finanzsituation der Städte und Landkreise in BW ist allerdings sehr angespannt. Das hat auch direkte Auswirkungen auf den ÖGD, beispielsweise durch Projektkürzungen und Personalabbau. Genau dies ist jedoch Gift für einen zukunftssicheren ÖGD in Baden-Württemberg! Wir fordern deshalb von der Landesregierung eine Anschlussfinanzierung für den ÖGD in BW, falls die Bundesmittel des Paktes für den ÖGD nach 2026 wie geplant auslaufen.