Novellierung des Klimaschutzgesetzes

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: UVN 1

Antragsteller: KV Stuttgart

Empfehlung: Annahme in der Fassung der Antragskommission

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung

Text

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg dafür einzusetzen, dass alle Stadtkreise und großen Kreisstädte bei der Umsetzung der Wärmewende gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Umbau der Wärmeversorgung auf dezentrale Strukturen und auf erneuerbare Energien zu planen und in einem definierten Zeitrahmen zu realisieren. Sie werden dabei mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. Zudem sollen die Fernwärme-Netzbetreiber ein Konzept für die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung vorhandener Abwärmepotentiale vorlegen und realisieren. Insbesondere Energieversorger in öffentlicher Trägerschaft, wie z.B. die EnBW, sind in der Pflicht, ein Konzept zu erarbeiten, dass sie gemeinsam mit den Kommunen vor Ort und nicht gegen sie (wie z.B. in Stuttgart) realisiert. Die Landesregierung wird aufgefordert, dahingehend auf die EnBW einzuwirken