IR 05 Für ein menschliches Asyl- und Aufenthaltsrecht – Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte
Antrag IR 05: Für ein menschliches Asyl- und Aufenthaltsrecht – Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte Antragsteller*in: KV Heidelberg Status: angenommen Empfehlung der Antragskommission: Annahme Sachgebiet: IR - Innen und Recht 1 Für ein menschliches Asyl- und Aufenthaltsrecht – Anspruch auf Familiennachzug für 2 subsidiär Schutzberechtigte 3 Wir fordern die Schaffung eines Anspruchs auf Familiennachzug für subsidiär 4 Schutzberechtigte. Damit leisten wir einen Beitrag zu einem menschlicheren Asyl- und 5 Aufenthaltsrecht und beenden die willkürliche Ungleichbehandlung zwischen 6 Gefüchteten und subsidiär Schutzberechtigten. 7 In § 36a AufenthG ist geregelt, dass Gefüchtete, die nur über subsidiären Schutz 8 verfügen, beim Familiennachzug dem Ermessen der Behörde unterworfen sind. Außerdem 9 können nach dieser Regelung nur 1.000 Angehörige subsidiär Schutzberechtigter pro 10 Monat ein Visum im Rahmen des Familiennachzugs erhalten. Diese Zahl ist willkürlich 11 und verfassungsrechtlich jedenfalls zweifelhaft. 12 Außerdem fordern wir den Kreis der Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs einen 13 Aufenthaltstitel erhalten können, zu erweitern. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass 14 ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug nur in Bezug auf Ehepartner*innen, Eltern bzw. 15 sorgeberechtigte Personen von unbegleiteten minderjährigen Gefüchteten und 16 minderjährige Kinder nachgeholt besteht (sog. Kernfamilie). Der Nachzug sonstiger 17 Familienangehörige setzt das Vorliegen außergewöhnlicher Härte voraus und steht zudem 18 im Ermessen der Behörde. Praktisch führt dies dazu, dass der Nachzug sonstiger 19 Familienangehöriger fast nie gelingt. 20 Wir fordern daher, dass der Rechtsanspruch auf Familiennachzug auf den folgenden 21 Personenkreis erweitert wird: Eltern, Großeltern, Geschwister und Kinder unabhängig 22 ihres Alters sollen im Rahmen des Familiennachzugs einen Aufenthaltstitel erhalten 23 müssen. 24 Daneben müssen die Botschaften, die Ausländer*innenbehörden und die sonst zuständigen 25 Behörden personell und infrastrukturell so ausgestattet werden, um die eingehenden 26 Anträge zeitnah zu bearbeiten. Landesparteitag Friedrichshafen, 19.11.2022 5 / 12 Antrag IR 06: Abschiebestopp Iran Antragsteller*in: KV Schwarzwald-Baar Status: angenommen Empfehlung der Antragskommission: Annahme Sachgebiet: IR - Innen und Recht 1 Abschiebestopp Iran 2 Der Landesparteitag möge beschließen: 3 Wir stehen solidarisch an der Seite der Demonstrierenden Menschen im Iran 4 “Zan, Zendegi, Azadi” und „Jin, Jiyan, Azadî“ (persisch und kurdisch für „Frau, 5 Leben, Freiheit“) – mit diesen und anderen Worten bringen Menschen ihren Protest 6 gegen die Entrechtung und Unterdrückung von Frauen und Mädchen im Iran zum Ausdruck. 7 Sie solidarisieren sich mit Mahsa (Zhina) Amini, die bei einer Kontrolle der 8 Sittenpolizei am 13. September 2022 in Teheran festgenommen wurde, angeblich, weil 9 unter dem Kopftuch ihre Haare hervorschauten. Die 22-jährige Amini aus der Provinz 10 Kurdistan im Iran starb kurz darauf in Polizeigewahrsam. 11 Systematisch kriminalisiert das Mullah-Regime die Selbstbestimmung von Frauen und das 12 bereits seit der Machtübernahme. Menschen im Iran gehen aufgrund des Todes von Mahsa 13 (Zhina) Amini seit Wochen für Menschen-, Minderheiten- und Frauenrechte auf die 14 Straße. Neben willkürlichen Massenverhaftungen und dem Einsatz scharfer Munition sind 15 mittlerweile zahlreiche Todesopfer zu beklagen. 16 Nicht allein der Tod von Mahsa (Zhina) Amini treibt tausende Menschen im Iran auf die 17 Straße. Die Proteste sind Ausdruck einer tiefgreifenden Unzufriedenheit mit der 18 Regierung und der Unterdrückung von Freiheit und Menschenrechten. Sie demonstrieren 19 gegen einen zutiefst korrupten und gewaltsamen Theokraten- und Geheimdienststaat, der 20 Frauen und alle andersdenkenden Menschen systematisch unterdrückt, der politischen 21 Widerstand brutal im Keim ersticken lässt und Kurdinnen und Kurden sowie andere 22 ethnische Gruppen und religiöse Minderheiten diskriminiert und entrechtet. Eine 23 Internetsperre im Land erschwert derweil die Verbreitung von Informationen über die 24 Proteste und die Kommunikation der Protestierenden untereinander. 25 Es ist für jede Bürgerin und Bürger im Iran mit einem hohen persönlichen Risiko 26 verbunden, gegen das iranische Regime zu protestieren – darunter Folter und sogar der 27 Verlust des eigenen Lebens. Die Behörden Irans gehen auch jetzt wieder mit 28 rücksichtloser Härte gegen Protestierende, Dissidenten und Oppositionelle vor. 29 Weltweit solidarisieren sich Menschen mit den Frauen und den Opfern des Regimes. 30 Iran zählt zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylsuchenden in 31 Deutschland. 32 Die Anerkennungsquote für Iraner*innen im Asylverfahren liegt bei etwa 30 Prozent 33 (bereinigte Schutzquote knapp 50 Prozent, Bundestag Drs. 20/2309). Mehr als 10.000 Landesparteitag Friedrichshafen, 19.11.2022 6 / 12 34 Iraner*innen in Deutschland leben mit dem prekären Status der Duldung, viele von 35 ihnen unterliegen einem Arbeitsverbot (Bundestag Drs. 20/3201). 36 Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Verschleppung, Folter und 37 Tötung von politischen Aktivist*innen, LGBTIQ+, Kurd*innen, Frauen und alle, die 38 gegen die strenge Sittenordnung des iranischen Regimes verstoßen, sind nicht neu. 39 Angesichts der massiven Gewalt gegen Andersdenkende setzen uns für einen sofortigen 40 Abschiebestopp für Iran ein. Die in Baden-Württemberg geduldeten Iraner*innen 41 brauchen schnellstmöglich eine Bleibeperspektive in Deutschland.