IR 07 Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister:innen

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Antrag IR 07: Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister:innen Antragsteller*in: KV Rottweil Status: angenommen Empfehlung der Antragskommission: Annahme Sachgebiet: IR - Innen und Recht 1 Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister:innen 2 Der Landesparteitag möge beschließen: 3 Die SPD strebt die Aufnahme einer Bestimmung in die Gemeindeordnung von Baden4 Württemberg an, die eine Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister:innen[1] vorsieht. Das 5 Verfahren könnte sich beispielsweise an den Regelungen in § 51 Abs. 7 bis 9 der 6 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) orientieren, die im Wortlaut diesem Antrag am 7 Ende angefügt werden