UV 07 Vollständige Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Antrag UV 07: Vollständige Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln Antragsteller*in: Selbst Aktiv Baden-Württemberg Status: angenommen in geänderter Fassung Empfehlung der Antragskommission: Annahme in der Fassung der Antragskommission (Z. 18-26: Annahme, Rest: Begründung) Sachgebiet: UV - Umwelt und Verkehr 1 Vollständige Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln 2 Unter dem Titel „Teilhabe und Inklusion“ schreibt das Bundesministerium für Arbeit 3 und Soziales (BMAS): „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf umfassende 4 Teilhabe. Das bedeutet Barrierefreiheit auf allen Gebieten des Lebens.“ 5 Eigentlich sollte der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis Anfang 2022 gemäß § 8 6 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vollständig barrierefrei sein. Tatsächlich 7 ist Deutschland insbesondere im ÖPNV von Barrierefreiheit weit entfernt. 8 Aufzüge existieren längst nicht an allen Bahnhöfen, oder wenn es sie gibt, fallen sie 9 immer wieder aus – meist nicht nur kurzzeitig. Unterschiedliche Bahnsteighöhen und 10 verschiedene Zugtypen erschweren nicht nur Menschen im Rollstuhl oder mit Rollatoren 11 den Ein- und Ausstieg. Kurzfristige Gleisänderungen lassen viele ihre Züge verpassen 12 – z.B. Menschen mit vermindertem Hör- oder Sehvermögen bekommen solche Änderungen 13 oftmals gar nicht mit, weil Durchsagen nicht oder unverständlich erfolgen oder 14 visuelle Anzeigen fehlen oder schlecht zu lesen sind. 15 Man könnte diese Liste noch erheblich erweitern. Fakt ist, dass Menschen mit 16 Behinderung die Nutzung des ÖPNV so unnötig erschwert, wenn nicht sogar verunmöglicht 17 wird. 18 Laut der Behindertenrechtskonvention der UN hat sich nicht der Mensch mit Behinderung 19 zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss 20 von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) 21 ermöglicht werden. 22 Daher muss die fächendeckende Barrierefreiheit – auch und insbesondere im ÖPNV – 23 ganz oben auf der Agenda stehen und kurzfristig hergestellt und garantiert werden. 24 Dazu muss u.a. sichergestellt werden, dass Aufzüge kurzfristig repariert werden. Die 25 für die Unterhaltung solcher Anlagen Verantwortlichen müssen ggf. sanktioniert 26 werden, wenn sie ihre Aufgaben nicht erfüllen (bisher nicht vorgesehen)