Barauszahlung des „Entlastungsbetrags“ (§ 45b SGB XI)
Beschluss
Erledigt durch Annahme von G 3 Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes in geänderter Fassung.
Erledigt durch Annahme von G 3 Umsetzung des einheitlichen Pflegeentlastungsgesetzes in geänderter Fassung.