Erste Hilfe

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Heidenheim 2019

Bezeichnung: G 11

Antragsteller: KV Böblingen

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Wir halten die Erste-Hilfe-Kenntnisse in Deutschland für unzureichend und das baden-württembergische Rettungsdienstsystem für verbesserungswürdig und fordern daher die Umsetzung der folgenden Punkte

• Die Aufnahme von Erste-Hilfe-Basiswissen in die Lehrpläne der Schulen: Bereits in der Grundschule wäre es möglich, im Zusammenhang mit der Absolvierung der Radfahrprüfung und Verkehrserziehung, den Schülerinnen und Schülern ein Grundwissen in Erster- Hilfe zu vermitteln. An weiterführenden Schulen könnte das Thema im Biologieunterricht und an verschiedenen Aktionstagen verpflichtenden Eingang in den Unterrichtsalltag finden. Die bisher bestehenden über 8000 freiwilligen „Schulsanitäter“ leisten eine wichtige und vorbildliche Arbeit in diesem Bereich, sind sie doch engagierte Helferinnen und Helfer während des Unterrichts, in den Pausen, bei schulischen Veranstaltungen, Ausflügen und Klassenfahrten. Dennoch sind wir der Meinung, dass das Thema Erste- Hilfe verpflichtend in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden sollte.

• Die verbindliche Einführung von Helfer-Vor-Ort-Gruppen in Baden-Württemberg mit gleichzeitiger Einführung einer Entschädigung für die freiwilligen Helfer der Hilfsorganisationen in Anlehnung an das bereits bestehende Feuerwehrgesetz von Baden- Württemberg oder zumindest die Gewährung der Freistellung sowie Aufwandsentschädigung für die freiwilligen Helfer der Hilfsorganisationen, wie für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren üblich, vgl. Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg § 15 Freistellung, Entgeltfortzahlung und § 16 Entschädigung [1]. Darüber hinaus fordern wir für die Helfer-vor- Ort die Kostenerstattung für deren Material, Geräte und Ausrüstung.

• Die verpflichtende Anbringung von Defibrillatoren an / in öffentlichen Gebäuden in Baden-Württemberg, bspw. in Ratshäusern.

• Für Führerscheininhaber die verpflichtende Teilnahme an einem Erste Hilfe Training (9UE) im Abstand von acht Jahren mit Erhalt eines Teilnahmezertifikats. Regelmäßig fortgebildete Rettungskräfte sowie medizinisches Personal sind von dieser Regelung ausgenommen