Briefwahl bei Urwahlen (Landesvorstand)

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Briefwahl bei Urwahlen (Landesvorstand)

Landesparteitag 21. und 22. September 2001 in Kehl



Antragsteller: Landesvorstand

Empfänger: Bundesparteitag


Der Landesparteitag hat beschlossen:

Richtlinien zur Durchführung von Urwahlen von SpitzenkandidatInnen auf Bundes- oder Landesebene (Kanzlerkandidat/in, Ministerpräsidentenkandidat/in) müssen auf der Grundlage der §§ 37-39 des Organisationsstatuts beschlossen werden. Sie schreiben vor, dass Urabstimmungen nur in Ortsvereinen zu einem festen Termin in einem Abstimmungslokal stattfinden können. Auf Grund dieser verbindlichen Vorgaben hat der Parteivorstand 1994 Verfahrensrichtlinien zur Durchführung einer Urwahl des Kanzlerkandidaten beschlossen. Diese Verfahrensrichtlinien binden, gemäß verbindlicher Auskunft der Rechtsstelle des Parteivorstands, auch alle Landesverbände.

Um die Möglichkeit der Briefwahl bei der Urwahl von SpitzenkandidatInnen auf Bundes- oder Landesebene einzuräumen wird

§ 39b, Abs. 4 des Organisationsstatuts wird um folgenden Satz ergänzt:

Die Richtlinien können auch Möglichkeiten zur Briefwahl vorsehen.