Änderung der Wahlordnung (Landesvorstand)

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Änderung der Wahlordnung (Landesvorstand)

Landesparteitag 21. und 22. September 2001 in Kehl



Antragsteller: Landesvorstand

Empfänger: Bundesparteitag


Der Landesparteitag hat beschlossen:

Wahlen können nach den derzeitigen Vorschriften nur stattfinden, wenn die Tagesordnung den Mitgliedern mindestens eine Woche zuvor zugesandt wurde. Diese Frist kann z.B. dann zu Problemen führen, wenn das kommunale Wahlrecht in einem Bundesland eine Nachfrist für die Einreichung weiterer Wahlvorschläge einräumt, die kürzer als eine Woche ist. Diese Nachfrist ist dann geringer als die Mindesteinladungsfrist nach § 2 der Wahlordnung der SPD. Um auch der SPD die Möglichkeit einzuräumen, ggf. von der Einreichung eines Wahlvorschlags innerhalb der Nachfrist Gebrauch machen zu können, muß