Bestattungswesen

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 Antragsteller: Migrationsbeirat Beschluss: Annahme Die SPD Landtagsfraktion wird aufgefordert, folgende Gesetzesänderung im Landtag zu beantragen: In § 39 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes über das Friedhofs – und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, kann der Deckel des Sarges bei…“)
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Bestattungswesen

Beschlossen auf dem Landesparteitag am 22. Januar 2011

Antrag: I&W1


Antragsteller: Migrationsbeirat

Beschluss: Annahme

Die SPD Landtagsfraktion wird aufgefordert, folgende Gesetzesänderung im Landtag zu beantragen:

In § 39 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes über das Friedhofs – und Leichenwesen (Bestattungsgesetz)

In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, kann der Deckel des Sarges bei der Bestattung abgenommen und neben den Sarg in das Grab gelegt werden, solange keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.

wird der dortige Satz 2 ergänzt (Ergänzung ist unterstrichen):

In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, kann entweder der Deckel des Sarges bei der Bestattung abgenommen und neben den Sarg in das Grab gelegt werden oder die Bestattung sarglos erfolgen, wobei in diesem Falle der Leichnam bis zur Grabstätte in einem verschlossenen Sarg zu transportieren ist, solange keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.