AS 05: Schwerbehindertenausweis umbenennen
Antrag AS 05: Schwerbehindertenausweis umbenennen Antragsteller*in: KV Ulm Status: angenommen Empfehlung der Antragskommission: Annahme Sachgebiet: AS - Arbeit und Soziales 1 Schwerbehindertenausweis umbenennen 2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Teilhabe und sie haben das Recht, 3 Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Dafür wird der Grad der Einschränkung 4 festgestellt und in einem Ausweis bescheinigt, der derzeit als 5 Schwerbehindertenausweis bezeichnet wird. 6 Diese Bezeichnung steht jedoch bereits seit längerer Zeit in der Kritik. 7 Für Betroffene und insbesondere für jüngere Besitzer ist der Ausweis dadurch eben 8 gerade kein Teilhabeinstrument. Sie sehen in diesem Begriff eine Fokussierung auf 9 ihre Behinderung und fühlen sich vielfach stigmatisiert. 10 Aus Scham werden teilweise Erleichterungen im Alltag nicht angenommen, weil sich die 11 Betroffenen durch die Bezeichnung auf ihre Schwächen reduziert sehen. 12 Eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises sollte deshalb vorgenommen werden. 13 Diese Umbenennung sollte in Abstimmung mit den Betroffenen erfolgen und ihren 14 Wünschen und Forderungen Rechnung tragen. 15 In Niedersachsen können Menschen mit Beeinträchtigung beispielsweise zur Verdeckung 16 des Schwerbehindertenausweises eine Ausweishülle einfordern und zwischen den 17 Aufdrucken: „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ und „Teilhabeausweis“ wählen. Dies sollte in 18 Baden-Württemberg ebenfalls ermöglicht werden. Die tatsächliche Umbenennung 19 beispielsweise in „Teilhabeausweis“ würde jedoch deutlicher ausdrücken, was er 20 tatsächlich auch bewirken soll: Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die 21 Möglichkeit erhalten, in jeglicher Hinsicht am Leben teilzuhaben. Die Möglichkeit 22 eine Ausweishülle anzubieten, wäre ein wichtiger erster Schritt weg von 23 Stigmatisierungen, beleidigender Sprache und hin zu einer sensibleren und würdigeren 24 Auseinandersetzung. Die Umbenennung beispielsweise in „Teilhabeausweis“ sollte jedoch 25 das Ziel sein und die Bereitstellung einer Ausweishülle nur als vorübergehender 26 Schritt verstanden werden. 27 Die Begriffichkeiten des Schwerbehindertenrechts sollten zudem im Sinne der UN28 Behindertenrechtskonvention modernisiert und, soweit möglich, deutlich 29 teilhabeorientierter ausgerichtet werden.