Sicherheit – auch für die persönlichen Daten! Für mehr Verhältnismäßigkeit beim Einsatz der Telekommunikationsüberwachung!

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2021

Bezeichnung: IR 04

Antragsteller:in: Jusos Baden-Württemberg

Status: angenommen

Empfehlung der Antragskommission: Annahme in der Fassung der Antragskommission

Sachgebiet: IR - Innen und Recht

Text

Begründung:

Technologische Entwicklungen verändern auch die Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung. Dabei steht die Nutzung dieser Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit oftmals im Konflikt mit der individuellen Freiheit der Bürger:innen. Gerade auch durch die enge Anbindung von digitalen Endgeräten an unser privates Leben und die große Menge an persönlichen Daten, die in ihnen gespeichert sind, ist höchste Sensibilität bei der Nutzung von Methoden zur Telekommunikationsüberwachung geboten. Im Rahmen der stärkeren Verbreitung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen, beispielsweise durch Messenger wie Facebook, WhatsApp oder Telegram, verlor die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) an Effektivität. Stattdessen griff man auf die Nutzung der Quellen-TKÜ zurück, welche laufende Kommunikation vor oder nach der Verschlüsselung abgreift. Ein Zugriff auf gespeicherte Daten war hierbei nicht möglich. Die Quellen-TKÜ muss anders als die herkömmliche TKÜ auf dem entsprechenden Endgerät installiert werden, wozu aktiv Sicherheitslücken durch die Sicherheitsbehörden genutzt werden. Daher stammt auch der Begriff des „Staatstrojaners“.

Antrag:

Die große Koalition einigte sich zum Ende der laufenden Legislaturperiode auf eine Reform des Bundespolizeigesetzes und des Verfassungsschutzrechts, die eine massive Ausweitung der Kompetenz staatlicher Stellen bei der Überwachung von digitalen Endgeräten vornahm. So bekamen alle Bundes- und Landesnachrichtendienste den Zugriff auf die sogenannte „Quellen-TKÜ plus“, welche neben der Überwachung der laufenden Kommunikation auch einen Zugriff auf gespeicherte Nachrichten und Mails ermöglicht. Eine ähnliche Kompetenzerweiterung für die Bundespolizei wurde erst im Bundesrat gestoppt. Diesen Kompromiss lehnen wir ab. Grundsätzlich sehen wir keinen Bedarf der Bundes- und Landesnachrichtendienste für einen Einsatz der „Quellen-TKÜ plus“. Noch vehementer kritisieren wir die Möglichkeit der Nachrichtendienste, diese ohne Zustimmung durch eine oder einen Richter:in anzuwenden. Eine Zustimmung durch die G10-Kommission des Deutschen Bundestags halten wir als Legitimation für einen so schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit nicht für ausreichend.

Begründung:

Generell lehnen wir das Instrument der „Quellen-TKÜ plus“ ab. Durch den Zugriff auf gespeicherte Kommunikation in Ergänzung zur Abhörung der laufenden Kommunikation verschwimmen die Grenzen zwischen der herkömmlichen Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung, für welche viel schwerwiegendere rechtliche Grundsätze und Hürden existieren. Auch deswegen ist die Nutzung der „Quellen-TKÜ plus“ im Rahmen der Strafprozessordnung Bestandteil mehrerer laufender Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausweitung der Nutzung der „Quellen-TKÜ plus“ trägt die Bundesregierung zudem potenziell verfassungswidriges Recht mit. Die Effektivität dieser Maßnahme ist außerdem fraglich. Laut Recherchen des Westdeutschen Rundfunks wurde die Quellen-TKÜ vom Bundeskriminalamt seit ihrer Einführung nicht genutzt. Bereits heute haben Nachrichtendienste und Polizeibehörden umfassende Berechtigungen, Daten, wie beispielsweise Standortdaten, zu sammeln, ohne auf die konkrete Kommunikation zuzugreifen. Auch diese Daten sind dazu in der Lage, beispielsweise extremistische Tendenzen oder Personenzusammenhänge zu erkennen. Statt Daten in einem größeren Umfang zu sammeln, sollten Behörden viel mehr darauf hinarbeiten, Daten effizienter für ihre Ermittlungen zu nutzen. Zur Installation des „Staatstrojaners“ müssen Sicherheitsbehörden bestehende Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutzen. Es besteht bei jeder entdeckten und nicht gemeldeten Sicherheitslücke jedoch die Gefahr, dass diese durch Kriminelle genutzt wird, um Systemen und Menschen zu schaden. Wir fordern ein staatlichen Schwachstellenmanagement, bei welchem bekannte Schwachstellen erfasst und den Betreiber:innen von IT-Systemen bekannt gemacht werden. Nur so kann ein großer Schaden durch staatliche Aktivitäten für die Cybersicherheit vermieden werden. Extremistische Anschläge der Vergangenheit und eine zunehmende gefühlte Unsicherheit dürfen nicht zu einem Hinwegsetzen über die Freiheitsrechte jeder und jedes Einzelnen missbraucht werden. Auch das erhoffte Sicherheitsgefühl, welches die Polizeibehörden und Nachrichtendienste uns vermitteln wollen, kann schnell verfliegen, wenn die Bürger:innen sich mit einer übermäßigen staatlichen Überwachung konfrontiert sehen.