Mütterrente
Die Mütterrente muss für alle Mütter, die vor 1992 ein bzw. zwei Kind(er) geboren haben, auf 3 Rentenpunkte pro Kind angehoben werden. Diese Ausgaben werden über die Steuer finanziert.
Die Mütterrente muss für alle Mütter, die vor 1992 ein bzw. zwei Kind(er) geboren haben, auf 3 Rentenpunkte pro Kind angehoben werden. Diese Ausgaben werden über die Steuer finanziert.