Qualitätsstandards an Schulen
Einführung von Qualitätsstandards in der nichtgebundenen, teilgebunden, sowie der gebundenen Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen.
- Die Landesregierung und der Landtag werden aufgefordert, gesetzliche Vorgaben für allgemeine Standards in der Schülerbetreuung (Fachkräfte / Gruppengrößen / Personalschlüssel / Größe, Anzahl und Ausstattung der Räume) analog zu den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) zu schaffen.
- Inklusion muss auch Bestandteil der Ganztagsbetreuung an Schulen werden. Inklusion darf nicht mit Unterrichtsschluss enden.
- Zur Umsetzung einer gelungenen Ganztagsbetreuung an Schulen bedarf es multiprofessioneller Teams.