Qualitätsstandards an Schulen

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Einführung von Qualitätsstandards in der nichtgebundenen, teilgebunden, sowie der gebundenen Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen.

  1. Die Landesregierung und der Landtag werden aufgefordert, gesetzliche Vorgaben für allgemeine Standards in der Schülerbetreuung (Fachkräfte / Gruppengrößen / Personalschlüssel / Größe, Anzahl und Ausstattung der Räume) analog zu den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) zu schaffen.
  2. Inklusion muss auch Bestandteil der Ganztagsbetreuung an Schulen werden. Inklusion darf nicht mit Unterrichtsschluss enden.
  3. Zur Umsetzung einer gelungenen Ganztagsbetreuung an Schulen bedarf es multiprofessioneller Teams.