Reform des kommunalen Wahlrechts endlich angehen!
Reform des kommunalen Wahlrechts endlich angehen!
Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD BW am 29. September 2012 in Wiesloch
Kapitel Innen und Recht | Beschluss IR 4
Reform des kommunalen Wahlrechts endlich angehen!
Die SPD-Landtagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung werden beauftragt, bis zur parlamentarischen Sommerpause 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der vorsieht, das kommunale Wahlrecht in Baden-Württemberg zu den Kommunalwahlen 2014 in folgenden Punkten zu ändern:
Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sowohl für Gemeinderäte als auch Kreistage
Abschaffung der unechten Teilortswahl
Unvereinbarkeit des Amtes des (Ober-)Bürgermeisters/ der (Ober-)Bürgermeisterin mit einer Mitgliedschaft in einem Kreistag
Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf die Direktwahl der Landräte ab dem Jahr 2014 durch die bei Kommunalwahlen Wahlberechtigten vorsehen.