Betreuungskosten für Vertreterinnen in allen kommunalen Ebenen während der Sitzungszeit

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Betreuungskosten für Vertreterinnen in allen kommunalen Ebenen während der Sitzungszeit

Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPDBW am 29. März 2014

Betreuungskosten für Vertreterinnen in allen kommunalen Ebenen während der Sitzungszeit

Die SPD-Kreistagsfraktionen und die kommunalen SPD-Fraktionen in Baden-Württemberg werden aufgefordert, in die entsprechenden Gremien folgenden Antrag einzubringen: Der Landkreis bzw. die Kommune übernimmt auf Nachweis die während der Sitzungszeiten tatsächlich anfallenden Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige der Rätinnen und Räte.