Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger

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Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger

Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPDBW am 29. März 2014

Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger

Der SPD-Landesparteitag bittet die Landesregierung von Baden-Württemberg durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dauerhaft in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) ein aktives und passives Wahlrecht bei kommunalen Wahlen erhalten und an kommunalen Abstimmungen teilnehmen können.