Wohnortwahl nach Aufenthalt im Frauenhaus

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Wohnortwahl nach Aufenthalt im Frauenhaus

Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPDBW am 29. März 2014

Wohnortwahl nach Aufenthalt im Frauenhaus

Die SPD Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Landes- wie auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Frauen nach dem Aufenthalt im Frauenhaus auch als Transferleistungsempfängerinnen ihren Wohnort frei wählen können und die hierfür üblichen Leistungen erhalten. Die SPD Fraktion unterstützt die Landesregierung in ihrem Bemühen um eine zweijährige Kostenerstattungspflicht der Herkunftsgemeinde für alle Leistungen, die im Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Grundsicherungsträgers anfallen (analog der früheren BSHG Regelung).