App-basierte Alarmierung von Ersthelferinnen und Ersthelfern landesweit einheitlich und flächendeckend ausbauen
Antragsteller*in: KV Freiburg
Status: angenommen
Antragskommission: Annahme
Sachgebiet: IR - Innen und Recht
APP-BASIERTE ALARMIERUNG VON ERSTHELFERINNEN UND ERSTHELFERN LANDESWEIT EINHEITLICH UND FLÄCHENDECKEND AUSBAUEN
Die SPD Baden-Württemberg setzt sich für ein flächendeckendes, einheitliches smartphonebasiertes App- Alarmierungssystem zur Ersthelfer:innen-Alarmierung ein.
Das Land Baden-Württemberg muss die Kosten für die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Aufschaltung auf die Leitstellen, Betreiben der Applikation) übernehmen
Die integrierten Leitstellen müssen als zusätzliche Aufgabe die Alarmierung von Ersthelferinnen und Ersthelfern durch dieses System übernehmen und weiterleiten
Die Ausschreibung an eine etablierte gemeinnützige Organisation, die bereits ein funktionierendes System betreibt, muss öffentlich erfolgen und darf nicht auf die Leistungserbringer beschränkt sein.
Es muss zwingend die Möglichkeit vorgesehen sein, dass eine:r der alarmierten Helfer:innen zuerst einen AED (automatisierter externer Defibrillator) holt und dann zum Notfallort gelangt, dafür ist aktuelles Kartenmaterial über die Standorte derselben unabdingbar
In das Curriculum aller medizinischen Ausbildungen und Studiengänge sowie der Erste Hilfe Ausbildungen (mindestens zweitägig) ist der Hinweis zur Anmeldung und Handhabung des smartphonebasierten Alarmierungssystems verbindlich aufzunehmen
Im Rahmen der “Führerschein-Kurse” (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) soll eine Werbung für den erweiterten Erste-Hilfe-Kurs, welcher Voraussetzung für die Anmeldung im System sein sollte, erfolgen.