Durchgestrichenes Hakenkreuz ist kein verfassungswidriges Symbol

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Durchgestrichenes Hakenkreuz ist kein verfassungswidriges Symbol

Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2006 vom 05. bis zum 07. April 2006 in Heilbronn

1. Das durchgestrichene Hakenkreuz und ähnliche antifaschistische Symbole, wie das „Mach mit“-Männchen dürfen nicht mehr durch das Gesetz als verfassungswidrige Symbole qualifiziert werden können. Deshalb fordern wir diesbezüglich eine Änderung des Gesetzes.

2. Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, eine Stellungnahme von Justiminister Goll zur Hakenkreuz-Debatte einzufordern und dazu eine Aktuelle Stunde im Landtag zu beantragen.

3. Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, ehrenamtliches Engagement gegen Rechtsextremismus stärker zu fördern und zu unterstützen.